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Serie Produkt-Check Grundfähigkeitsversicherung für Kinder und Handwerker

Ein Handwerker bei der Arbeit
Ein Handwerker bei der Arbeit: Die Grundfähigkeitsversicherung der Basler eignet sich für diese Zielgruppe besonders, meint Versicherungsmakler Tobias Bierl. | Foto: Unsplash.com

Die Grundfähigkeitsversicherung kommt in Mode. Das hat verschiedene Gründe. Zum einen dürften für körperliche Berufe die exorbitanten Beiträge in der Berufsunfähigkeitsversicherung (BU-Versicherung) ein Grund sein. Denn die Spreizung der Berufsgruppen nimmt immer mehr zu. Während die BU-Versicherung für Akademiker weiter günstiger wird, können manche Berufsgruppen sich gar keine mehr leisten.

Tobias Bierl
Foto: YOWE

Zum anderen ist der Leistungsanspruch einfacher zu klären. Bei der BU-Versicherung bekommt man die Leistung, wenn man seine zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit nicht mehr zu mindestens 50 Prozent ausüben kann. Für einen Laien kann dies schwierig nachzuvollziehen sein. Bei einer Grundfähigkeitsversicherung gibt es die Leistung hingegen, wenn der Kunde eine bestimmte versicherte Grundfähigkeit – zum Beispiel Gehen – nicht mehr besitzt. Das ist leichter vorstellbar und damit besser nachzuvollziehen als der abstrakte Begriff der Berufsunfähigkeit.

Die Basler Police eignet sich aus unserer Sicht besonders für Schüler sowie für Menschen, die in ihrem Beruf körperlich tätig sind. Die Grundfähigkeitsversicherung kann ab dem sechsten Lebensjahr abgeschlossen werden. Kleine Kritik an dieser Stelle: Die Bayerische bietet dies schon für Kinder ab drei Jahren an, der Volkswohl Bund ab fünf Jahren.

BU-Wechseloption

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Neben einer relativ umfangreichen und nachvollziehbaren Absicherung von diversen Grundfähigkeiten sticht uns hier vor allem ein Umstand ins Auge: die Wechseloption in eine BU-Versicherung für bis zu 1.500 Euro. Wichtig ist dabei, dass der Vertrag zur Grundfähigkeitsversicherung bei der Basler ohne Zuschläge oder Ausschlüsse angenommen wurde. Sonst entfällt die Option.

Unser derzeitiger Favorit – die Bayerische – bietet dies ebenso an, aber für maximal 1.000 Euro monatliche Absicherung. Dies ist selbstverständlich ein Wert, der viel zu niedrig angesetzt wurde, berücksichtigt man die Inflation und den Kaufkraftverlust. Wenn ein Kind gerade sechs Jahre alt ist und in einem Jahrzehnt die Wechseloption nutzen möchte, sind 1.000 Euro etwas wenig. Angemerkt sei, dass der dann ausgeübte Beruf zur Geltung kommt.

Wird das Kind später mal Zimmerer oder Dachdecker, oder übt es einen anderen gefährlichen Beruf aus, wird es sich den Beitrag nüchtern gesehen nicht leisten können, vor allem aber nicht wollen. Studiert das Kind oder hat einen Bürojob, dann dürfte es wiederum kein Problem sein. Zudem zählt natürlich das aktuelle Eintrittsalter bei der Berechnung. Man sollte diese BU-Option – welche übrigens kostenfrei ist – vor allem als Joker und Sicherung des Gesundheitszustandes sehen.

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