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„Für kleine Unternehmen muss der Aufwand überschaubar bleiben“

Michael Skudlarek
Michael Skudlarek
DAS INVESTMENT.com: Welche Vorteile hat ein Arbeitnehmer, wenn er auf eine Gehaltserhöhung verzichtet und sich stattdessen  dafür entscheidet, das Geld in seine betriebliche Altersvorsorge zu investieren?

Michael Oliver Skudlarek: Das größte Plus für Arbeitnehmer ist die Aussicht auf eine zusätzliche Betriebsrente, die dazu beiträgt, den Ruhestand finanziell abzusichern. Hinzu kommt der steuerliche Vorteil: Während eine Gehaltserhöhung voll versteuert werden muss, wird die Betriebsrente aus dem unversteuertem Bruttoeinkommen finanziert.

DAS INVESTMENT.com: Und der Arbeitgeber?

Skudlarek: Der Arbeitgeber wiederum spart mit dem Modell  Sozialversicherungsbeiträge. Das rechnet sich schon für kleinere Betriebe. Lassen Sie mich das an einem Beispiel zeigen: Ein Unternehmen beschäftigt 30 Arbeitnehmer, die durchschnittliche monatliche Gehaltserhöhung beträgt 50 Euro. Wenn der Sozialversicherungsanteil des Arbeitgebers bei durchschnittlich etwa 20 Prozent liegt, spart der Arbeitgeber durch die Entgeltumwandlung seiner Mitarbeiter in den nächsten fünf  Jahren rund 18.000 Euro.

Geld, das dem Betrieb für Investitionen oder den Aufbau von Reserven zur Verfügung steht, ohne dass dazu ein Kredit bei der Bank aufgenommen werden muss. Und die Sache hat noch einen Vorteil.

DAS INVESTMENT.com: Welchen?

Skudlarek: Zu den wirtschaftlichen Vorteilen kommt für den Arbeitgeber das Motiv der Mitarbeiterbindung hinzu. Mit einer attraktiven Betriebsrente zeigt der Chef seinen Leuten, dass sie ihm etwas wert sind. Das erhöht die Zufriedenheit am Arbeitsplatz und stärkt die Bindung an das Unternehmen. Ein Punkt, der in Zeiten verschärften Fachkräftemangels zunehmend in den Blickpunkt rückt.

DAS INVESTMENT.com: Für welchen Typ Unternehmen ist das Modell besonders geeignet?

Skudlarek: Grundsätzlich profitiert jedes Unternehmen davon, wenn es mögliche Gehaltserhöhungen in eine bAV umwandelt anstatt sie als Barlohn auszuzahlen. Der Einspareffekt bei den Sozialversicherungsbeiträgen und die Liquiditätseffekte werden mit der Anzahl der Mitarbeiter natürlich größer.

DAS INVESTMENT.com: Funktioniert das Modell mit jedem Durchführungsweg der bAV?

Skudlarek: Das Modell lässt sich grundsätzlich mit jedem Durchführungsweg umsetzen. Gerade für kleine und mittlere Unternehmen ist es jedoch wichtig, dass der Verwaltungsaufwand überschaubar bleibt, damit sie sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren können. Aus diesem Grund entscheiden sich viele Arbeitgeber für die Direktversicherung oder die Pensionskasse.

Die betriebliche Altersversorgung über einen externen Versorgungsträger entlastet den Arbeitgeber von Verwaltungsaufgaben und befreit ihn von der rechtlichen Haftung. Außerdem sind die Tarife für das betriebliche Kollektiv bei einer Pensionskasse günstiger als bei einer privaten Versicherung, zusätzlich entfällt die individuelle Gesundheitsprüfung. Damit hat der Chef sehr gute Argumente für die Entgeltumwandlung auf seiner Seite.

DAS INVESTMENT.com: Welche Stolpersteine könnten sich auftun?

Skudlarek: Bei der Umwandlung einer Gehaltserhöhung in die betriebliche Altersversorgung entstehen dem Mitarbeiter keinerlei Nachteile. Im Gegenteil: Selbst wenn er seine komplette Gehaltserhöhung in die bAV einzahlt, hat er nachher mehr im Geldbeutel als vorher. Möglich wird dies, weil sich durch die Umwandlung der Gehaltserhöhung aus dem Bruttogehalt automatisch die Bemessungsgrundlage für die Lohnsteuer und die Sozialabgaben verkleinert.  Steuern und Sozialabgaben des Arbeitnehmers sinken. Der Mitarbeiter hat mehr Netto übrig als vorher und gleichzeitig Geld für seine Altersvorsorge investiert.

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