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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Funny Friday Die 5 skurrilsten Mietrechts-Urteile

Die Immobilienexperten von Plusforta, dem Betreiber der Website kautionsfrei.de  präsentieren die verrücktesten Mietrechtsurteile.

  1. Wenn der Hahn zu laut kräht

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Das morgendliche Krähen eines Hahnes mag so mancher angenehmer finden, als einen lauten Wecker. Für eine Mieterin aus der Samtgemeinde des niedersächsischen Zeven sah dies allerdings anders aus. Sie war durch die Lärmbelästigung des frühen Vogels so genervt, dass sie vor das Amtsgericht zog.

Man dürfte glauben, dass dieses auf die Natur des Hahns verweisen würde, der nun mal morgens kräht. Doch weit gefehlt: Der Beklagte wurde verurteilt, die Hähne auf seinem Grundstück so zu halten, dass deren Krähen für die Klägerin in der Zeit von 20 Uhr bis 7 Uhr werktags und bis 8 Uhr samstags sowie an Sonn- und Feiertagen nicht hörbar ist (Urteil des AG Zeven; Az. 3 C 216/00). Da wird doch der Hahn in der Pfanne verrückt!