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in Recht & SteuernLesedauer: 2 Minuten

Funny Friday Die 5 skurrilsten Mietrechts-Urteile

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  1. Der „Zuhälterwagen“

Dass der Deutschen liebstes Kind nur allzu oft vier Reifen statt zwei Beine besitzt, ist hinlänglich bekannt. Kein Wunder also, dass ein autovernarrter Vermieter seinem Mieter die fristlose Kündigung aussprach, nachdem dieser seine heißgeliebte Chevrolet Corvette Stingray wenig schmeichelhaft als „Zuhälterwagen“ titulierte.

Der Mieter zog allerdings vor Gericht, das per Urteil bestätigte, dass dies keine Beleidigung darstelle und die Kündigung somit unzulässig gewesen sei (AG Hamburg-Harburg WuM 97, 266).