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Fußball-Investments Anleger von Nachrangdarlehen wehren sich gegen Rückforderung

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Nicht vorschnell Betrag bezahlen

Anleger solcher Anfechtungsschreiben sollten nicht vorschnell den Betrag zahlen, sondern prüfen lassen, inwieweit eine Verteidigung gegen die Inanspruchnahme besteht. Bis zum heutigen Zeitpunkt steht – aus Sicht der Anleger – nicht fest, ab wann von einer Insolvenzreife auszugehen ist.

Die Behauptung des Insolvenzverwalters reicht insoweit nicht aus, was zahlreiche andere Verfahren in der Vergangenheit gezeigt haben. Darüber hinaus hat der Bundesgerichtshof in mehreren Verfahren rechtskräftig die Intransparenz solcher Nachrangklauseln / qualifizierter Rangrücktritts-Vereinbarung festgestellt.

Darüber hinaus stellt sich in jedem Einzelfall die Frage, ob über die bestehenden Widerrufsrechte ausreichend informiert wurde, sodass auch jetzt noch ein solcher Widerruf gegebenenfalls möglich wäre, der geeignet wäre den Nachrang zu beseitigen.

Mögliche Entreicherung prüfen

Anleger sollten zudem überprüfen lassen, ob der Fall der Entreicherung vorliegt. Mit Hilfe dieser Argumentation konnten in der Vergangenheit behauptete Ansprüche von Insolvenzverwaltern verneint werden. Dies erfordert aber eine Kenntnis der umfangreichen Rechtsprechung zu dieser juristisch nicht einfach zu beantwortenden Frage. In jedem Fall sollte geprüft werden, ob Anleger sich gegen diese Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters verteidigen können, bevor Zahlung geleistet werden.

Auch rate ich davon ab, derartige Aufforderungsschreiben und die damit einhergehende Inanspruchnahme des Insolvenzverwalters zu ignorieren. In zahlreichen Fällen führte dies in vergleichbaren Konstellationen zu teureren Klageverfahren, die vermeidbar waren.

Zum Insolvenzverfahren selbst

Über das Vermögen der Fußball Kontor Invest GmbH wurde am 14.02.2017 das Insolvenzverfahren eröffnet. Betroffen sind über 2.000 Anleger. Sowohl die Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH als auch die Hanseatische Fußballkontor GmbH – auch letztere ist insolvent – haben Nachrangdarlehen und Genussrechte ausgegeben.

Ansprüche der Anleger
im Insolvenzverfahren

Soweit es die Hanseatischen Fußball Kontor Invest GmbH betrifft, ist es Anlegern von Nachrangdarlehen und Genussrechten bis zum Ende des Jahres möglich, ihre Forderungen im Insolvenzverfahren nachzumelden. Grundsätzlich können zwar nur einfache und damit nicht nachrangige Forderungen angemeldet werden, doch bestehen erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit sowie der wirksamen Einbeziehung der Nachrangklauseln, weshalb die Möglichkeit der Forderungsanmeldung geprüft werden sollte.

Eine Anmeldung der Forderung wird nur dann berücksichtigt werden können, wenn der vereinbarte Nachrang beseitigt wird. Obwohl die Frist zur Forderungsanmeldung abgelaufen ist, können Gläubiger ihre Forderungen weiterhin anmelden. Durch die verspätete Anmeldung der Forderung wird vom Gericht lediglich eine Nachmeldegebühr in Höhe von 20 Euro erhoben.

Weitere Vorgehensweise
für betroffene Anleger

Sowohl im Rahmen der Verteidigung gegen die Anfechtungsansprüche als auch die Anmeldung der Forderung im Insolvenzverfahren bedarf es sowohl kapitalmarktrechtlicher als auch insolvenzrechtlicher Expertise, weshalb die Verteidigung, aber auch die Anmeldung nicht in eigene Regie vorgenommen werden sollte.


Über den Autor:

Rechtsanwalt Sascha Borowski ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in der Düsseldorfer Kanzlei Buchalik Brömmekamp Rechtsanwaltsgesellschaft.

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