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Garantien und Fokus auf Tarifparteien Darüber gibt es Streit beim Betriebsrenten-Stärkungsgesetz

Betriebliche Altersversorgung auch kleineren Unternehmen schmackhaft zu machen und damit mehr Arbeitnehmer an dem Altersvorsorge-Modell teilhaben zu lassen – das ist Kernziel des Betriebsrenten-Stärkungsgesetzes (BRSG). Am Montag haben Experten in einer Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales zu dem Gesetzesvorhaben Stellung genommen.

Frank Oliver Paschen, Vorstandsmitglied der Dresdner Pensionskasse, kritisierte in einer schriftlichen Stellungnahme, dass man auch mit den geplanten Änderungen kleinere nicht tarifgebundene Firmen nur schwer erreiche. Diesen Punkt führt auch der Versichererverband GDV an: „Die vorrangige Fokussierung auf tarifvertragliche Lösungen geht an vielen kleineren und mittleren Unternehmen vorbei, die oft bewusst keinem Tarifvertrag unterliegen“, heißt es in der Stellungnahme des Verbands. Dieser Kritik schließt sich auch Dirk Kiesewetter an, Professor für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre an der Julius-Maximilians Universität Würzburg.

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Astrid Wallenstein, Professorin für Sozialrecht an der Goethe-Universität Frankfurt, sieht in dem Entwurf gar einen Verstoß gegen die Verfassung: Betriebs- und Riesterrenten würden nicht auf die Grundsicherung angerechnet – die gesetzliche Rente allerdings sehr wohl. Eine klare Benachteiligung, findet Wallenstein.

Ein heiß umkämpftes Thema während der Expertenanhörung war auch die Frage nach Garantien, die das Gesetz verbieten möchte. Das stößt auf entschiedene Kritik des GDV:  Der Versichererverband kann sich nicht damit anfreunden, dass Arbeitgeber ihren Beschäftigten, für die sie Mittel für das Alter zurücklegen, keine Mindestrente mehr garantieren müssen. Und auch Anbieter sollen gemäß Gesetzentwurf keine garantierten Leistungen mehr anbieten können. Garantien zu verbieten und Arbeitgeber gleichzeitig pauschal zu enthaften, verhindere, dass sich die bAV als „gute Absicherung für mehr Menschen im Alter“ durchsetze, heißt es vom GDV.

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