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Garantiesysteme in Fondspolicen Welche Stellschrauben es in der Niedrigzinsphase gibt

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Das Kreuz mit dem Garantiezins

Und was hat das alles nun gebracht? „Durch die Weiterentwicklung hat sich das Investment in die Wertsteigerungs-Komponente zum Jahreswechsel im Durchschnitt über alle Verträge auf deutlich über 50 Prozent erhöht“, so Trapp.

Wie sieht es aber mit den Drei-Topf-Hybriden aus – dem gängigsten Garantiesystem auf dem Fondspolicen-Markt? Bei diesen Produkten gibt es drei Töpfe, zwischen denen der Versicherer automatisiert umschichtet: den Deckungsstock, den Wertsicherungsfonds und die freie Fondsanlage. Diese Produkte spüren sinkende Marktzinsen zwar auch, allerdings erst verzögert, wenn der Höchstrechnungszins sinkt. Und genau danach sieht es aktuell aus.

Ein Reformpaket des Bundesfinanzministeriums von Ende Mai sieht die Senkung bereits zum 1. Januar 2015 vor. Für alle Neuverträge würde dann ein Zins von nur noch 1,25 statt 1,75 Prozent gelten. „Bei den Hybriden gilt: Je niedriger der Rechnungszins ist, desto mehr Kapital muss bei sonst gleichen Bedingungen in das Deckungsvermögen fließen, um die Garantie zu stellen“, sagt Alexander Kling.

Laut Aussage des Partners am Institut für Finanz- und Aktuarwissenschaften in Ulm rechnen die Versicherer nämlich so: Sie orientieren den Anteil, der in das konventionelle Sicherungsvermögen investiert werden sollte, am sogenannten Barwert der Garantie. Diesen bekommt man, indem man den Wert, den die Garantie am Ende der Ansparphase haben muss, mit dem Rechnungszins abdiskontiert. So wissen die Versicherungsgesellschaften, wie hoch der Anteil im sicheren Deckungsstock sein muss, um den Garantiewert zu erreichen. „Mit 1,25 Prozent bekommen Sie da natürlich andere Werte als mit 1,75 Prozent“, sagt Kling.

Längere Laufzeit, schwächerer Schutz

DAS INVESTMENT.com hat bei einigen Anbietern von Drei-Topf-Hybriden nachgefragt, wie sie ihre Produkte bei einer Garantiezinssenkung anpassen würden. Häufigste Antwort: „Wir müssten wohl den Umschichtungsmechanismus anpassen; in welcher Form, sehen wir dann.“ Nun ja. Nicht sehr aufschlussreich.

Konkreter wird allerdings die Stuttgarter. „Vor allem bei Verträgen mit unter 20 Jahren Laufzeit könnte der niedrigere Garantiezins dazu führen, dass deutlich mehr Kapital zur Sicherung der Garantie eingesetzt werden müsste“, sagt Klaus-Peter Klapper. Um dem entgegenzusteuern, wären verschiedene Anpassungen denkbar, so der Leiter Produkt- und Vertriebsmarketing weiter.

Etwa eine Absenkung des Garantieniveaus. Oder eine Überarbeitung der Kostenstruktur der Produkte. „Auch eine Verlängerung der Vertragsmindestlaufzeit wäre denkbar.“ Klapper betont aber, dass die durchschnittliche Vertragslaufzeit im Bestand der Stuttgarter bei knapp 30 Jahren liegt. Tendenz steigend. „Gerade bei diesen länger laufenden Vorsorge-Verträgen stufen wir eine mögliche Absenkung des Höchstrechnungszinses als weniger relevant ein.“

Struktur des Neuzugangs in der Lebensversicherung:

Laut aktuellen Zahlen des Versicherungsverbands GDV hatten fondsgebundene Rentenversicherungen den zweithöchsten Anteil am Neuzugang in der Lebensversicherung.

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