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Garantiezins: Aktuare empfehlen Zins von 1,75 Prozent

Der Höchstrechnungszins ist ein wichtiges Kriterium beim Abschluss einer kapitalbildenden Lebensversicherung oder einer privaten Rentenversicherung und ist in der Regel der Zins, den Kunden über die gesamte Vertragslaufzeit garantiert bekommen. Er wird anhand der Umlaufrendite von Staatsanleihen mit Spitzenrating im Euro-Währungsgebiet berechnet, die eine Laufzeit von zehn Jahren haben.

Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt den zulässigen Höchstrechnungszinssatz jährlich aufs Neue per Verordnung. Das Ministerium ist bei seiner Entscheidung nicht an die Empfehlung der DAV gebunden.

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