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EU-Anforderungen im Kundengeschäft Das kommt auf Finanzdienstleister in Sachen Nachhaltigkeit zu

Zukünftig wird das Thema Nachhaltigkeit bei den Finanzdienstleistern eine wichtige Rolle spielen. Bereits in 2018 hat die EU-Kommission Legislativvorschläge zu Taxonomie, Transparenz, Verhaltens- und Organisationspflichten und zu Benchmarks veröffentlicht.

Darüber hinaus hat die ESMA im Auftrag der EU-Kommission Vorschläge zur Implementierung von Nachhaltigkeitsaspekten in europäische Regelwerke für Investmentfonds und zur Integration von Nachhaltigkeitsaspekten ins Risikomanagement von Wertpapierdienstleistungsunternehmen, in die Zielmarktbestimmung und in der Geeignetheitsprüfung erarbeitet und zur Konsultation gestellt.

Demnach müssen Finanzdienstleister entsprechende Kriterien zukünftig nicht nur in ihre Zielmarktbestimmung und in die Geeignetheitsprüfung integrieren, sondern auch die Finanzinstrumente unter anderem danach einordnen, ob sie diese Aspekte fördern. Darüber hinaus müssen Kunden bei Erbringung der Finanzportfolioverwaltung und bei der Anlageberatung explizit befragt werden, ob ihnen bestimmte Kriterien im Kontext der Nachhaltigkeit bei der Finanzanlage wichtig sind. Dies muss dann bei der angebotenen Anlagestrategie beziehungsweiseAnlageempfehlung berücksichtigt werden.

Transparenz und Vergleichbarkeit der Anlagen

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Ziel seitens der Aufsicht ist, dass zum einen Transparenz geschaffen wird, sodass eine Vergleichbarkeit der Anlagen durch den Kunden erfolgen kann und zum anderen die Identifizierung von wirklich nachhaltigen Anlagen durch den Kunden möglich ist.

Finanzdienstleister müssen zukünftig in ihrem Risikomanagement und in ihrer strategischen Steuerung auch Umwelt-, soziale und Governance-Risiken berücksichtigen, um so zu einer effizienten Kapitalallokation beizutragen und ihrer konstruktiven Rolle im Transformationsprozess zu einer nachhaltigen Wirtschaft gerecht zu werden.

Derzeit ist noch offen, wann die neuen Vorgaben final verabschiedet werden. Die weitere Entwicklung sollte jedoch genau beobachtet werden, da damit gerechnet werden muss, dass die neuen Vorgaben möglicherweise bereits kurzfristig zu beachten sind.

Über den Autor:
Jürgen App ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei App Audit.

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