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Bafin zum Risikomanagement So gehen Finanzdienstleister mit Nachhaltigkeitsrisiken um

Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
Sitz der Bafin in Frankfurt: Die Behörde hat kürzlich ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht.
Sitz der Bafin in Frankfurt: Die Behörde hat kürzlich ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken veröffentlicht. | Foto: Kai Hartmann Photography/Bafin

Die Bafin hat am 24. September 2019 ein Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken zur Konsultation gestellt. Das Merkblatt greift die EU-Initiative auf und soll nach Aussage der Bafin als Leitfaden für Good-Practice dienen und eine Ergänzung zu den MaRisk darstellen. Das Merkblatt gilt als Orientierung für alle von der Bafin beaufsichtigten Unternehmen, insbesondere Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, Kapitalverwaltungsgesellschaften und Finanzdienstleistungsinstitute.

Die Bafin erwartet, dass sich die Unternehmen mit den entsprechenden Risiken auseinandersetzen und dies angemessen dokumentieren, unter anderen hinsichtlich der Aspekte „Strategien“ und „Risikomanagement“. Nachhaltigkeitsrisiken werden dabei als Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung definiert, deren Eintreten erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

Proportionalitätsprinzip

Explizit wird in dem Merkblatt auch das Proportionalitätsprinzip angesprochen. Danach sind bei einem schwächer ausgeprägten Risikoprofil einfachere Strukturen, Prozesse und Methoden ausreichend. Allerdings: Der mitunter lange Zeithorizont von Nachhaltigkeitsrisiken (insbesondere von physischen Risiken) stellt laut Ansicht der Bafin gerade weniger komplexe Unternehmen vor große Herausforderungen.

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Die Bafin sieht Nachhaltigkeitsrisiken als Teilaspekt der bekannten Risikoarten. Eine separate Risikoart „Nachhaltigkeitsrisiken“ wird abgelehnt.

Da die Inhalte sowie die Adressierung des Proportionalitätsprinzip in dem Merkblatt insgesamt recht allgemein gefasst sind, bleibt abzuwarten, welche konkreten Anforderungen die Bafin in der Aufsichtspraxis zukünftig vor allem auch an kleinere Unternehmen stellt. Es wird jedoch in jedem Fall erforderlich sein, Nachhaltigkeitsrisiken zukünftig explizit in der internen Dokumentation zu thematisieren.

Über den Autor:
Jürgen App ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater bei der Kanzlei App Audit.

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