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GDV-Chefvolkswirt zum Brexit „Britische Versicherer könnten Zugang zum deutschen Markt verlieren“

Klaus Wiener ist Chefvolkswirt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
Klaus Wiener ist Chefvolkswirt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).
„Ebenso wie deutsche Versicherer seit langem in Gro߬britannien Geschäft betreiben, bieten auch viele Versicherer aus Großbritannien ihre Produkte am deutschen Markt an“, erklärt Klaus Wiener, Chefvolkswirt des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), in der aktuellen GDV-Publikation „Makro und Märkte kompakt“.

„Die britischen Versicherer nutzen dabei ganz überwiegend die Möglichkeiten des EU-Binnenmarkts und des ‚europäischen Passes‘, um unter britischer Aufsicht in Deutschland tätig zu sein“, so Wiener weiter. „Anders als die Versicherer aus einigen anderen EU-Ländern, die ihr Deutschlandgeschäft stärker über deutsche Tochterunternehmen unter Aufsicht der Bafin betreiben.“

Bleibt Großbritannien Teil des EU-Binnenmarkts?

Für das freie Dienstleistungsgeschäft in Deutschland seien mehr als 150 britische Versicherer angemeldet. „Dagegen gibt es nur drei deutsche Versicherer mit britischen Mehrheitseignern, auf die in 2014 zudem lediglich Beitragseinnahmen von 21 Millionen Euro entfielen. Nur diese drei Unternehmen verfügen über eine deutsche Lizenz, so dass ihr Marktzugang auf jeden Fall weiterhin gewährleistet ist.“

„Inwieweit aus dem Ausscheiden Großbritanniens aus der EU Auswirkungen auf das Versicherungsangebot in Deutschland resultieren, hängt somit in erster Linie davon ab, ob Großbritannien Teil des EU-Binnenmarkts bleibt“, so Wiener weiter. „Behält Großbritannien den Zugang zum europäischen Versicherungsbinnenmarkt, ergeben sich keine direkten Veränderungen.“

Konsequenzen für das Produktsortiment

Doch wenn Großbritannien in Zukunft nicht mehr Teil des einheitlichen europäischen Marktes wäre, verlören die deutschen Niederlassungen britischer Versicherer ihre Geschäftszulassung und müssten bei der Bafin eine Zulassung als Niederlassung eines Drittstaats neu beantragen. Wiener: „Ein freier Dienstleistungsverkehr in Deutschland wäre überhaupt nicht mehr möglich.“

„Versicherungsprodukte unter den Bedingungen des britischen Aufsichtsrechts – etwa im Bereich der Lebensversicherung – könnten in Zukunft nicht mehr angeboten werden“, betont Wiener. Doch aufgrund des sehr begrenzten Marktanteils sei nicht mit größeren Wettbewerbswirkungen oder signifikanten Einschränkungen im Produktangebot zu rechnen.

Die größten Versicherungsmärkte der EU

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Gebuchte Bruttobeitragseinnahmen der Erstversicherer in Milliarden Euro in 2014, Grafik: GDV


„Dies gilt umso mehr, als zu erwarten ist, dass ein Teil des bisher ‚britischen‘ Geschäfts in Deutschland in Zukunft aus anderen Ländern des Versicherungsbinnenmarkts heraus betrieben wird.“ Als Beispiel nennt Wiener Irland. Bei den in Deutschland tätigen britischen Versicherern handele es sich oft auch um Tochterunternehmen von Konzernen, die eine gruppeninterne Geschäftsverlagerung vornehmen könnten.

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