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Welche Hochwasser-Schäden versichert sind – und welche nicht

Auf rund zwei Milliarden Euro schätzt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) die versicherten Schäden durch das jüngste Hochwasser in Süddeutschland. Da Starkregen, Überschwemmung oder auch Rückstau zu den sogenannten Elementarschäden gehören, haben entsprechend zusätzlich versicherte Hausbesitzer Aussicht auf finanzielle Hilfe von ihrem Wohngebäudeversicherer.
Doch nicht alle Betroffenen bekommen die anfallenden Ausgaben erstattet, wenn ihr Keller unter Wasser steht. Das gilt insbesondere für Schäden durch Grundwasser, das unterhalb der Erdoberfläche bleibt, unterirdisch eindringt und das Mauerwerk beschädigt. Denn: „Ist das Gebäude in einem einwandfreien Zustand, dürfte Grundwasser keine Schäden an den Wänden verursachen“, begründet der Verband der Versicherer.
Streitfall Überschwemmung durch Grundwasser
„Wird das Grundwasser jedoch nach oben gedrückt, das Grundstück überschwemmt und infolgedessen läuft Wasser in den Keller, ist dieser Überschwemmungsschaden über die Elementarschadenversicherung abgedeckt“, heißt es hierzu aus aktuellem Anlass vom GDV weiter. „Eine Überschwemmung durch Grundwasser kann eintreten nach Niederschlägen oder nach einer Überschwemmung durch Flusshochwasser.“
Sturzfluten drohen als Folge von Starkregen
Gefährdet sind davon – anders als von vielen vermutet – nicht nur ufernahe Grundstücke: „Sturzfluten als Folge von Starkregen kann es praktisch überall geben – und die Extremwetter treten immer häufiger auf“, sagt Daniel Müller, Geologe und Risiko-Ingenieur bei der R+V Versicherung. Doch: „Vielen Hausbesitzenden ist gar nicht klar, dass ihr Gebäude von Überschwemmungen bedroht ist.“
Individuelles Starkregen- und Hochwasser-Risiko
Ihr individuelles Starkregen- und Hochwasser-Risiko können Immobilienbesitzer auf einer neuen Online-Plattform des GDV ermitteln. Der Hochwasser-Check ist kostenlos, funktioniert ohne Anmeldung und bietet eine Risikoeinschätzung für deutschlandweit 22,4 Millionen Adressen. Die zugrunde gelegten Daten basieren auf Zahlen der regionalen Hochwasserämter und der Versicherungswirtschaft.
Präventive Maßnahmen zum Schutz des Gebäudes
„Wir müssen mit den Gefahren des Wassers leben“, sagt Geologe Müller. „Doch die Hausbesitzerinnen und -besitzer sollten nicht warten, bis die Flut kommt. Wer rechtzeitig etwas tut, kann oft das Schlimmste verhindern.“ Wie Verbraucher präventive Maßnahmen zum Schutz ihres Gebäudes ergreifen können, zeigt eine R+V-Broschüre für Laien verständlich mit Tipps und Checklisten.
Bereits selbst einmal betroffen von Unwetterschäden durch Überschwemmung und Hochwasser war jeder vierte Teilnehmer einer im Mai durchgeführten Online-Umfrage des genossenschaftlichen Versicherers. Deutlich häufiger nannten die rund 1.000 repräsentativ Befragten Schadenfälle durch Sturm (52 Prozent), Starkregen (48) und Hagel (34). Lediglich 2 Prozent nannten Schäden durch Erdrutsche.