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Von in RegulierungLesedauer: 3 Minuten
EU-Flaggen vor der Europäischen Kommission in Brüssel
Die EU-Kommission in Brüssel hat am 26. Februar den Entwurf für das erste Omnibus-P​aket zur Nachhaltig­keits­bericht­​erstattung veröffentlicht. | Foto: Marco / Pexels
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Die Europäische Kommission hat ihr lang erwartetes Omnibus-Paket vorgelegt. Es markiert eine Kehrtwende bei den Vorschriften zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Statt immer mehr Anforderungen folgt nun ein Bürokratieabbau im ESG-Bereich.

Es ist Teil der von Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen angekündigten Initiative zur Reduzierung der Berichtspflichten in der Europäischen Union um 25 Prozent und zur vereinfachten Regelung der Überwachung und Einhaltung von Sorgfaltspflichten in Lieferketten. Durch mehrere Gesetzesinitiativen soll die Wettbewerbsfähigkeit und die Resilienz der europäischen Wirtschaft gestärkt werden.

Lob dazu kommt jetzt vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Mehrere EU-Rechtsakte betroffen

Die Änderungen betreffen konkret vor allem die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) und die EU-Taxonomie. Von der Leyen sagte im Zuge der Vorstellung der Pläne: „Wir haben Vereinfachung versprochen und Wort gehalten.“

Der Schwerpunkt liegt auf Entlastung: Rund 80 Prozent der bisher berichtspflichtigen Unternehmen fallen künftig aus dem CSRD-Anwendungsbereich. Nur noch Firmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern und entweder 50 Millionen Euro Umsatz oder 25 Millionen Euro Bilanzsumme müssen einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen.

Für die in der Pflicht verbleibenden Konzerne sollen die Anforderungen ebenfalls sinken. Die Europäische Kommission plant, den Delegierten Rechtsakt zu den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) zu überarbeiten und die Anzahl der Datenpunkte „erheblich zu reduzieren“, wie es in den Vorschlägen heißt. Lob dazu kommt jetzt vom

Seltenes Lob vom GDV

Zu dem Vorhaben sagt der Hauptgeschäftsführer des GDV, Jörg Asmussen: „Europas Unternehmen stehen im internationalen Wettbewerb. Es braucht Entlastungen, um Innovation und Wirtschaftskraft zu stärken. Daher ist es gut, dass die EU-Kommission nun die Berichtspflichten entschlossen reduzieren will. Der Rat der EU und das Europäische Parlament sollten jetzt entsprechend nachziehen, damit wir zu einer Nachhaltigkeitsberichterstattung kommen, die einen echten Mehrwert für alle Akteure bietet und eine nachhaltige Wirtschaft voranbringt.“

Positiv werten die Versicherer nach GDV-Aussage, dass kleine und mittelgroße Unternehmen von den Berichtspflichten der Nachhaltigkeitsberichterstattung befreit werden und auch sektorspezifische Nachhaltigkeitsstandards wegfallen sollen. Kleine und mittlere Unternehmen erdrücke die Last umfangreiche Nachhaltigkeitsberichte zu schreiben. Und sei richtig, bestehende Anforderungen zu überprüfen, bevor neue, zusätzliche Standards geschaffen werden.

Die Ankündigung, auch die zu berichtenden Daten substanziell zu reduzieren, bewertet der Lobbyverband als enormen Schritt zu einer effizienteren Berichterstattung. Asmussen: „Dieses Signal ist enorm wichtig. Die Kommission muss jetzt diesbezüglich zügig konkrete Vorschläge liefern, um die Versicherungsunternehmen, die bereits berichten, tatsächlich zu entlasten.“

Wegfall der Revisionsklausel bei der CSDDD

Auch die Anpassungen bei der Europäischen Lieferkettenrichtlinie CSDDD gehen nach Ansicht des GDV in die richtige Richtung. Besonders positiv sei der Verzicht auf die geplante Revision im Jahr 2026, die zusätzlichen Sorgfaltspflichten für Finanzdienstleistungen prüfen sollte.

Dies reduziere bürokratischen Aufwand und schaffe mehr Rechtssicherheit. Ebenfalls sinnvoll ist laut des Interessenvereins der Verzicht auf ein EU-weites Haftungsrecht, da es parallel zu den 27 sehr unterschiedlichen nationalen Regeln stehen würde und die Rechtslage unnötig verkompliziert hätte.

Das Gesetzespaket wird im nächsten Schritt im Rat der Europäischen Union und vom EU-Parlament beraten. 

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