Die Bundesregierung hat ihr Rentenpaket II präsentiert: Das Rentenniveau soll demnach bis zum Jahr 2039 bei 48 Prozent des Durchschnittslohns liegen und das Eintrittsalter nicht erhöht werden. Um das zu finanzieren, sollen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zwar bis zum Jahr 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleiben. Aber bis 2035 sollen sie auf 22,3 Prozent steigen und dann bis 2045 stabil bleiben. Außerdem wird eine kapitalgedeckte Säule eingeführt: Zu den Beiträgen und den jährlichen Bundeszuschüssen von derzeit jährlich 100 Milliarden Euro kommt das sogenannte Generationenkapital als drittes Standbein. 

Aktienrente soll Beitragszahler entlasten  

Das Generationenkapital geht auf die Idee der Aktienrente zurück, die sich angesichts knapper Haushaltsmittel Ende vorigen Jahres weiter verzögert hatte. In den neuen, dauerhaft angelegten Kapitalstock fließen keine Beitragsmittel. Stattdessen wird er mit Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmitteln des Bundes aufgebaut. Das Geld werde renditeorientiert und global diversifiziert am Kapitalmarkt angelegt. Die Mittel dürfen nur als Ausschüttung an die gesetzliche Rentenversicherung verwendet werden. Ab 2036 sollen durchschnittlich 10 Milliarden Euro pro Jahr die Beitragszahler entlasten.  

„Mehr Kapitaldeckung im System ist grundsätzlich richtig. Wie weit diese Konstruktion des Generationenkapitals tragen kann, ist aber noch nicht klar. Umso wichtiger ist es, die Rahmenbedingungen für die zweite und dritte Säule jetzt klug nachzuziehen”, kommentiert Jörg Asmussen. Der vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Gesetzentwurf sei zwar ein wichtiger, aber nur ein erster Schritt: „Es ist gut, dass es nun mit der Gesetzgebung im Bereich der Alterssicherung endlich losgeht”, so der Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). 

Pragmatismus in der betrieblichen Altersversorgung 

„Das Rentenpaket macht hoffentlich den Weg für notwendige Reformen der betrieblichen und privaten geförderten Altersvorsorge frei. Aufgrund der rapiden demografischen Entwicklung sind Reformen in der gesamten Alterssicherung überfällig.“ Das aktuell von den Bundesministern Christian Lindner (Finanzen, FDP) und Hubertus Heil (Arbeit und Soziales, SPD) vorgestellte Rentenpaket II ist das erste von vier angekündigten Gesetzgebungsverfahren im Bereich der Alterssicherung. Neben der Sicherungspflicht für Selbstständige stehen Reformen im Bereich der privaten und betrieblichen Altersvorsorge an. 

Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer GDV
Jörg Asmussen © www.gdv.de

Die Novelle des Betriebsrentenstärkungsgesetzes soll noch im Frühjahr folgen. „Es geht darum, die betriebliche Altersversorgung auch jenseits von Sozialpartnermodellen weiter zu stärken. Es braucht weiter eine bessere Geringverdienerförderung sowie pragmatische Lösungen für kleine und mittelständische Unternehmen“, sagt Asmussen. Der GDV befürworte, dass Betriebe ihre Beschäftigten auch ohne Tarifvertrag automatisch in die Betriebsrente einbeziehen dürfen. Bei sogenannten Opt-out-Modellen müssen sich die Beschäftigten nicht selbst aktiv um ihre Betriebsrente kümmern. Sie können aber widersprechen, wenn sie nicht einbezogen werden wollen. 

Lebenslange Renten in der privaten Altersvorsorge 

Noch größeren Handlungsdruck sehen die Versicherer bei der privaten Altersvorsorge, die als Ergänzung weiter gebraucht werde. „Die geförderte private Altersvorsorge hat unverändert einen hohen Stellenwert. Sie lohnt sich mit der Zulagenförderung vor allem für Frauen, Familien und für Menschen mit geringen Einkommen. Das System ist aber in die Jahre gekommen und zu kompliziert. Es muss einfacher und attraktiver werden”, fordert Asmussen.

 

Für eine Reform hat die von der Bundesregierung eingesetzte Fokusgruppe im vergangenen Jahr Denkanstöße geliefert. „Es ist gut, dass private Altersvorsorge auch künftig freiwillig und privatwirtschaftlich bleiben soll”, so Asmussen. Richtig in dem Fokusgruppen-Bericht ist aus Sicht der Versicherer, dass mehr Renditechancen gehoben werden sollen. „Aber der Wert lebenslanger Renten wird in der Diskussion unterschätzt. Die lebenslange, monatliche Rente muss der Kern von Altersvorsorge bleiben. Das Ersparte darf nicht mit Erreichen eines bestimmten Geburtstages aufgebraucht sein”, betont Asmussen. 

Auch der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht die Pläne der Bundesregierung nur als ersten Schritt. „Flankierend zur gesetzlichen Rente fordern wir außerdem seit Jahren die Reform und Stärkung der privaten und betrieblichen Altersvorsorge“, erklärt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Insbesondere die kriselnde Riester-Rente müsse entbürokratisiert, geöffnet und renditestärker gemacht werden. „Damit könnten die Vorsorgesparer individuell mit dem für sie richtigen Produkt vorsorgen und somit Altersarmut vorbeugen.“

„Wir begrüßen zwar vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und Alterung der Gesellschaft jede Bemühung, die gesetzliche Rente zu stützen“, so Heinz weiter. „Aber wir sind etwas skeptisch, ob der Aufbau eines Kapitalstocks an der Börse diesem Ziel entspricht, zumal die 12 Milliarden, die dazu benötigt werden, schuldenfinanziert sind. Dabei weiß doch jeder Kapitalprofi, dass man Aktien nicht auf Pump erwerben sollte. Auch im Hinblick auf die Einhaltung der Schuldenbremse ist dieses Vorgehen problematisch.“ 

 

Zudem sei der für das Generationenkapital anvisierte Kapitalstock zu gering, um die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) von jährlich rund 360 Milliarden dauerhaft aufzufangen. „Das Aktienkapital soll zudem erst ab 2036 die Ausgaben der GRV mindern. Ganz abgesehen davon, ob es sich bis dahin vermehrt hat, wird es zu spät sein, weil die große Belastungswelle durch die Verrentung der Millionen Babyboomer über die GRV hinweggerollt sein wird.“ Um die Rentenkasse „auf ein solides Fundament zu stellen“, sollten laut BVK in moderatem Maße gleichzeitig das Renteneintrittsalter, der Beitragssatz und das Rentenniveau angepasst werden.