LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in NewsLesedauer: 2 Minuten

GDV-Studie 115.000 Euro Schaden durch kriminelle Mitarbeiter

Hinter Gittern: Kriminelle Mitarbeiter verursachen ihren Arbeitgebern im Schnitt fast 115.000 Euro Schaden.
Hinter Gittern: Kriminelle Mitarbeiter verursachen ihren Arbeitgebern im Schnitt fast 115.000 Euro Schaden. | Foto: Pexels

Betrüger aus den eigenen Reihen schädigen Unternehmen weitaus stärker als Täter, die von außerhalb kommen. Knapp zwei Drittel der Betrugsfälle und rund 75 Prozent des Gesamtschadens gehen auf das Konto krimineller Kollegen.

Das zeigen die Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), der rund 2.400 Schadenfälle aus der Vertrauensschadenversicherung ausgewertet hat. Die Vertrauensschadenversicherung entschädigt Unternehmen, wenn interne oder externe Vertrauenspersonen Gelder veruntreuen oder das Unternehmen betrügen.

40 Jahre alte gut gebildete Männer

Im Schnitt bringen kriminelle Mitarbeiter ihre Arbeitgeber um fast 115.000 Euro, bevor sie auffliegen. Externe Betrüger kommen im Schnitt gerade einmal auf die Hälfte dieser Summe. Grund könnte zum einen der Vertrauensvorschuss sein, den die Mitarbeiter im Unternehmen genießen. Zum anderen kennen Mitarbeiter die Sicherheitslücken in ihrer Firma besser als Außenstehende, so dass sie häufiger Gelegenheit für Diebstahl, Veruntreuung und ähnliches finden.

Doch wer sind diese Menschen, die ihren eigenen Arbeitgeber systematisch und über längere Zeit hinweg beklauen? Laut Studien des Leipziger Strafrechts-Professors Hendrik Schneider sind die Täter in der Regel über 40 Jahre alte Männer deutscher Staatsangehörigkeit mit überdurchschnittlicher Bildung. Sie sind zumeist schon längere Zeit in ihrem Unternehmen beschäftigt und bekleiden häufig verantwortliche Positionen.

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

Schutz durch wirksame Kontrollsysteme

Um sich wirksam zu schützen, sollten Unternehmen effektive und wirksame Kontrollsysteme aufbauen und sensible Bereiche doppelt absichern, also unter anderem:

  • einen Compliance-Beauftragten benennen,
  • ein Hinweisgeber-System aufbauen,
  • einen verbindlichen Verhaltenskodex verabschieden,
  • die Mitarbeiter regelmäßig schulen,
  • bei Zahlungen strikt das Vier-Augen-Prinzip beachten.

Müssen besonders exponierte Stellen besetzt werden, sollten Unternehmen ein polizeiliches Führungszeugnis anfordern. Wird eine Straftat entdeckt, sollte das Vergehen konsequent geahndet werden.

>> Einen Kommentar von IW-Ökonom Dominik Enste zu diesem Thema finden Sie hier

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion