GDV-Studie Überregulierung kostet 165 Milliarden US-Dollar
Alle 2,5 Wochen eine Meldung an die Aufsichtsbehörden
Bei der Versicherungsaufsicht wünscht sich der Verband eine Nachbesserung beim Umfang und bei der Taktung der Melde- und Dokumentationspflichten. „Sowohl Umfang als auch Taktung der Berichte stehen oft in keinem Verhältnis zum Nutzen“, kritisiert Wiener. Ein namhafter Versicherer habe im ersten Halbjahr 2018 alle 2,5 Wochen eine Meldung an die Aufsichtsbehörden abgeben müssen.
Ausufernde Berichtspflichten schränken die Versicherer laut Studie auch in ihrer Kapitalanlage ein. Ein Beispiel seien Infrastrukturinvestitionen: Statt der pauschalen Eigenmittelunterlegung dürfen die Unternehmen weniger Kapital einsetzen, wenn sie das tatsächliche Risiko der Projekte ermitteln können. Dies sei aber mit enormen Prüf- und Überwachungspflichten verbunden. „Der damit verbundene Arbeits- und Kostenaufwand schreckt kleinere und mittlere Versicherer ab, so dass sie gar nicht in den Genuss der Kapitalerleichterungen kommen“, so Wiener. So blieben auch staatlich gewünschte Infrastrukturinvestitionen aus.
Änderungen an Solvency II
Der GDV-Chefvolkswirt plädiert daher für Nachbesserungen am Aufsichtsregime Solvency II, insbesondere bei den Berichterstattungs- und Transparenzanforderungen. Die Gelegenheit dazu biete sich in diesem Jahr, wenn die Überprüfung des 2016 eingeführten Regelwerks ansteht. „Die Unternehmen wollen weniger Bürokratie, damit sie sich mehr auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können“.