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GDV und Insurance Europe Finanztransaktionssteuer darf Altersvorsorge nicht belasten

Älterer Mann an seinem Laptop: Finanztransaktionssteuer darf Altersvorsorge nicht belasten, fordern Versicherungsverbände.
Älterer Mann an seinem Laptop: Finanztransaktionssteuer darf Altersvorsorge nicht belasten, fordern Versicherungsverbände. | Foto: Rainer Sturm / pixelio.de

Die Bundesregierung setzt sich für die Einführung einer europäischen Finanztransaktionssteuer (FTT) ein. Eine Einigung wird noch in diesem Herbst, das Inkrafttreten möglichst schon im Jahr 2021 angestrebt. Vorbild soll die französische „Aktiensteuer“ sein. 

Ausnahmeregelungen für private und betriebliche Altersvorsorge

In einem Schreiben an die ständigen Vertretungen der EU-Mitgliedstaaten, die an der Ausgestaltung der neuen Steuer arbeiten, warnt Insurance Europe davor, dass eine FTT die Altersvorsorge nicht zusätzlich belasten dürfe. Gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels müsse die private und betriebliche Altersvorsorge gefördert werden, anstatt diese durch eine zusätzliche Steuer zu verteuern.

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Dementsprechend sollte die private und betriebliche Altersvorsorge von der Anwendung der FTT ausgenommen werden. Eine solche Ausnahmeregelung sollte unbürokratisch anwendbar sein und zu keinen zusätzlichen administrativen Kosten bei den Finanzinstituten führen.

>> zum Schreiben (auf Englisch)

Auch der deutsche Versichererverband GDV schließt sich nach eigenen Angaben dieser Forderung an.

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