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Von in NewsLesedauer: 2 Minuten
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen
Jörg Asmussen vom GDV: „Die derzeitigen Kriterien werden den Besonderheiten der Versicherungsbranche nicht gerecht und stellen gerade kleinere Anbieter vor große Herausforderungen” | Foto: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft
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Die Nachhaltigkeitsberichterstattung belastet aus Sicht des Gesamtverbands der Versicherer (GDV) die Versicherer. Daher begrüßt GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen den Schritt der Europäischen Kommission, die Nachhaltigkeitsberichterstattung zu vereinfachen.

Das sogenannte Omnibus Simplification Package wird voraussichtlich am 26. Februar 2025 vorgestellt. Laut EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen soll dadurch die bürokratische Last für Unternehmen im Bereich der Nachhaltigkeitsberichtspflichten verringert werden. Ziel ist es, bestehende Regelwerke nicht abzuschaffen, sondern zu konsolidieren. Diese Konsolidierung betrifft die EU-Taxonomie-Verordnung, die Corporate Sustainability Reporting Directive sowie die Corporate Sustainability Due Diligence Directive.

„Nachhaltigkeitsinformationen sind für uns als Kapitalgeber und als Risikoträger wichtig. Die Berichte müssen aber fokussierter sein“, sagt Asmussen. Ein Übermaß an Vorgaben gehe zu Lasten der Wettbewerbsfähigkeit und bringe die Wirtschaft bei der Transition nicht weiter.

Effizienz steigern, Transparenz bewahren

Aus Sicht des GDV bietet das Omnibus-Paket eine gute Chance, die Nachhaltigkeitsberichterstattung effizienter zu gestalten. „Das ursprünglich angestrebte Ziel der letzten EU-Kommission, die Berichtspflichten um 25 Prozent zu reduzieren, ist ein gutes Signal“, so Asmussen.

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„Wir brauchen eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die weniger auf Quantität, sondern mehr auf die Qualität der Informationen setzt. Je besser die Daten sind, desto einfacher können die Versicherer gute Entscheidungen im Sinne der Nachhaltigkeit treffen“, sagt Asmussen.

Verhältnismäßigkeit sicherstellen

Die aktuellen Größenkategorien zur Berichtspflicht basiere laut GDV auf starren Schwellenwerten, die für kleine und mittlere Versicherer ungeeignet seien. Aufgrund ihres hohen Umsatzes und Bilanzvolumens gelten nahezu alle deutschen Versicherer, darunter auch kleine regionale Anbieter, als große Unternehmen und unterliegen somit den gleichen Berichtspflichten wie internationale Konzerne.

„Die derzeitigen Kriterien werden den Besonderheiten der Versicherungsbranche nicht gerecht und stellen gerade kleinere Anbieter vor große Herausforderungen“, so Asmussen. Er fordert daher branchenspezifische Größenkategorien. Alternativ könnte die EU-Kommission nur Versicherer mit mehr als 250 Mitarbeitern als berichtspflichtig einstufen. Es dürfe nicht darum gehen, möglichst viele Unternehmen einzubeziehen, sondern die richtigen.

 

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