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„Kerzen sind kein Ersatz für Raumheizung“ GDV warnt vor tödlichen Brandunfällen

Teelichter
Teelichter: Kerzen eignen sich gut als stimmungsvolle Weihnachtsdekoration, sind aber kein Ersatz für die Raumheizung. | Foto: Pixabay

Angesichts der hohen Energiepreise suchen Menschen nach Einsparmöglichkeiten. Dabei weichen einige auf alternative Heizmethoden aus. Dies könne zu einem Anstieg von Brandunfällen in Deutschland führen, befürchten die Versicherer.

 

 

„Viele alternative Heizmethoden sind jedoch völlig ungeeignet, Wohnräume über einen längeren Zeitraum zu wärmen“, warnt Jörg Asmussen. Der Hauptgeschäftsführer im Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) rät dringend von „gefährlichen Experimenten“ ab.

Tödliche Kohlenmonoxid-Vergiftungen durch Heizstrahler

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Das größte Risiko gehe von offenem Feuer aus. Damit meint der GDV-Chef Teelichtöfen, die im Internet als Heizalternative zum Selberbauen angepriesen würden. „Kerzenlicht taugt nicht als dauerhafter Ersatz für eine Raumheizung“, sagt Asmussen. Bei diesen Konstruktionen bestehe die Gefahr eines Hitzestaus, bei dem der ganze Ofen in Brand geraten kann.

Auch gasbetriebene Heizstrahler haben laut Asmussen in geschlossenen Räumen generell nichts zu suchen. „Neben dem erhöhten Brandrisiko können in geschlossenen Räumen auch giftige Verbrennungsgase auftreten“, warnt er. Dadurch könne es zu Kohlenmonoxid-Vergiftungen kommen, die schlimmstenfalls Menschenleben kosten.

Fachlichen Rat einholen

Auch den verstärkten Einsatz von Elektroheizungen und -Strahlern sehen die Versicherer kritisch. In Gebäuden mit älteren Stromkabeln oder bei vielen Geräten, die an eine Zuleitung geklemmt sind, können die Kontakte extrem heiß werden und in Brand geraten. „Vor dem Einsatz von leistungsstarken Elektroheizungen sollte man unbedingt eine Fachkraft zu Rate ziehen“, sagt Asmussen. Auch sollten Kamine oder Öfen, die lange nicht genutzt wurden, vor der Wiederinbetriebnahme fachgerecht angeschlossen und von einem Schornsteinfeger geprüft werden.

Des Weiteren warnt der GDV davor, die Heizung in ungenutzten Räumen komplett auszustellen. Denn dies könne zu Frostschäden führen. „Achtung: Die Frostschutzstellung am Heizkörperventil schafft keine Sicherheit: Sie sorgt nur dafür, dass der Heizkörper selbst nicht einfriert, schützt aber nicht das Gebäude oder dessen Sanitärinstallation“, so der Verband. Deswegen sei es besser, das Ventil auf die Stufe Eins zu stellen.

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