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Geeignetheitserklärung, Beipackzettel, Ausnahmen BVI: Das soll bei der Mifid-II-Umsetzung nachgebessert werden

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Besonders kritisch sehen die Vertreter der Fondsbranche dabei das Verbot kleinerer nicht-monetärer Vorteile für unabhängige Berater. Dieses Verbot würde zum Beispiel die Teilnahme an kostenlosen Schulungen und Konferenzen verhindern, was die Weiterbildung der Honorarberater sowie den fachlichen austausch innerhalb der Branche erschweren würde. „Dies erscheint mit dem Ziel der Bundesregierung, die Honorarberatung zu fördern, nicht vereinbar“.

3. Wesentliche Anlegerinformationen statt PRIIPs-KIDs für semiprofessionelle Anleger

Alternative Investmentfonds, sogenannte Spezial-AIF sollten semiprofessionellen Anlegern anstelle eines PRIIPs-KID auch die wesentlichen Anlegerinformationen nach dem KAGB zur Verfügung stellen dürfen, fordert der BVI. Das soll verhindern, dass Fondsgesellschaften kurze Zeit nach der Einführung der wesentlichen Anlegerinformationen nach der Fondsrichtlinie OGAW IV die Informationsunterlagen neu konzipieren und die hierfür eingerichteten internen Prozesse erneut umstellen müssen.

„Wenn Fondsgesellschaften neben Publikumsfonds auch Spezial-AIFs verwalten, müssen sie für diese Spezial-AIFs parallele Prozesse aufsetzen, um die Anforderungen nach der PRIIPs-Verordnung zu erfüllen“, argumentiert der Verband. Damit würde der Zweck der Übergangsvorschrift ausgehöhlt.
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