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Gefängnisstrafe für Mehmet Göker

Mehmet Göker, Quelle: dpa
Mehmet Göker, Quelle: dpa
Das Amtsgericht Kassel verurteilte Göker zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 30.000 Euro. Grund: Er war unentschuldigt nicht zum Prozess erschienen.

Wie die „Hessisch-Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) meldet, hieß es bei der Staatsanwaltschaft, Göker werde behandelt wie jeder andere Staatsbürger auch. Er habe bisher nur Geldstrafen erhalten. Da er nicht erschienen sei, müsse man jetzt eine Stufe höher gehen.

Angeklagt war Göker, weil er von einem früheren Organisationsdirektor der MEG Provisionsrückzahlungen in bar angenommen haben soll. Dieses Geld soll Göker weder an die MEG noch an den Insolvenzverwalter weitergegeben haben, wozu er verpflichtet gewesen sei. Der Schaden soll bei 20.500 Euro liegen.

Gegenüber der HNA hatte Göker vergangene Woche noch mitgeteilt, dass er zum Prozess erscheinen werde und die Anschuldigungen gegen ihn falsch seien. Ein erster Termin Ende Mai war geplatzt, weil Göker offenbar erkrankt war und ein ärztliches Attest aus der Türkei geschickt hatte.

Diesmal lag nur ein Fax seines Verteidigers vor, was dem Gericht nicht für eine erneute Verschiebung ausreichte. Warum Göker, der nach eigenen Angaben heute sowohl in München als auch in der Türkei lebt und Unternehmen berät, nicht zur Verhandlung erschien, blieb unklar.

Derzeit laufen auch vor Zivilgerichten noch Verfahren gegen den Ex-MEG-Chef, da mehrere Versicherungen Vorschüsse zurückfordern.

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