LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Gegen betrügerische Pflegedienste Kabinett beschließt drittes Pflegestärkungsgesetz

Seite 2 / 2


Angebote zur Unterstützung im Alltag

Das PSG III schafft für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen.

Länder, die die ihnen zustehenden Mittel fast vollständig abgerufen haben, sollen dabei auch Mittel nutzen können, die andere Länder nicht aufgebraucht haben. Ziel sei die möglichst vollständige Ausschöpfung des Beitrags der Pflegeversicherung von bis zu 25 Millionen Euro für den Aufbau solcher Angebote.

Maßnahmen gegen Betrug in der Pflege

Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen künftig regelmäßig vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft werden.

In die Stichproben bei den MDK-Prüfungen von Pflegediensten sollen darüber hinaus auch Personen einbezogen werden, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege erhalten. In der häuslichen Krankenpflege werden die Dokumentationspflichten der Pflegekräfte an die in der ambulanten Altenpflege bereits geltenden Pflichten angepasst.

Abrechnungsprüfungen sollen von den Pflegekassen zudem künftig auch unabhängig von den Qualitätsprüfungen des MDK durchgeführt werden, wenn Anhaltspunkte für fehlerhaftes Abrechnungsverhalten vorliegen.

Weitere Infos zum Thema gibt es hier.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion