BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein „Gegen die hohen Kosten hilft nur ein Provisionsdeckel“

Wie wir bereits im März berichtet haben, will die Bundesregierung den sogenannten Höchstrechnungszins bei Lebensversicherungen weiter senken. Ab Januar 2022 sollen nur noch Neuverträge auf den Markt gebracht werden dürfen, die eine jährliche Verzinsung von höchstens 0,25 Prozent über die gesamte Laufzeit vorsehen (siehe Grafik unten).
Doch diese Senkung wirke sich auch auf schon bestehende Rentenversicherungsverträge aus, bei denen die Auszahlung noch nicht begonnen hat, warnt Axel Kleinlein: „Die Konsequenzen der neuen Regelung sind fatal. Sie bedeuten niedrigere Renten, höhere Provisionen und höhere Kosten“, kritisiert der BdV-Vorstandssprecher.
Auch Riester, Rürup und bAV betroffen
Bei vielen Versicherungsverträgen für Riester-, Rürup- und Betriebsrenten würden die zukünftigen Renten auf Grundlage des neuen Rechnungszinses festgelegt. „Wir rechnen mit Rentenkürzungen im zweistelligen Prozentbereich“, so Kleinlein. Nur eine längst überfällige Aufhebung des Verrentungszwangs und ein Provisionsdeckel könnten das abwenden.
Denn die weitere Senkung des Höchstrechnungszinses würde die Lebensversicherer verpflichten, die von ihnen angebotenen Verträge in einer Vielzahl von Zweigen der Lebensversicherungssparte zu verteuern. Das gelte unabhängig von der unternehmensindividuellen Finanzstärke, die der BdV bei einem Viertel des Marktes ohnehin gefährdet sieht.
Da die versicherten Garantieleistungen reduziert würden, verschlechtere sich das Prämien-Leistungs-Verhältnis: „Für die gleiche garantierte Rente müssen jüngere Menschen zukünftig etwa 30 Prozent mehr zahlen“, rechnet Versicherungsmathematiker Kleinlein vor. Die Provisionen für einen marktüblichen Vertrag stiegen daher um etwa 30 Prozent.
LV-Provisionsdeckel „zunächst zurückgestellt“
„Gegen diese hohen Kosten hilft nur ein Provisionsdeckel. Der muss endlich für alle Verträge der Lebensversicherer kommen“, fordert der BdV-Chef. Eine solche Obergrenze hat die Bundesregierung im Februar für Vermittlerprovisionen in der Restschuldversicherung beschlossen. Ähnliche Regeln in der Lebensversicherung wurden laut Bundesfinanzministerium „zunächst zurückgestellt“.
Die Kürzungsmöglichkeit für zukünftige Renten hätten sich die Versicherer ins Kleingedruckte oft mit maximaler Intransparenz geschrieben, kritisiert Kleinlein. Wehren könnten sich die Riester- und Rürup-Sparer nicht, da sie gesetzlich verpflichtet sind, am Ende ihrer Ansparphase eine Rente bei einem Lebensversicherer zu beziehen.
„Gegen die Zwangskürzung bei den Renten hilft nur, den Verrentungszwang zu streichen“, meint Kleinlein. Der BdV sieht die Zwangsverrentung nämlich ganz grundsätzlich kritisch: „Wer freiwillig im Arbeitsleben anspart und finanzielle Vernunft bewiesen hat, den sollte man nicht finanziell entmündigen, nur weil er oder sie in Rente geht.“
„Verordnung wird einfach durchgepeitscht“
Doch wie wenig ernst die Bundesregierung offenbar die Belange der Versicherten nehme, zeige die Art und Weise wie der Referentenentwurf auf den Weg gebracht worden sei: „Die Verordnung wird aktuell vom Bundesfinanzministerium in außerordentlicher Geschwindigkeit, ohne Einbezug von Parlament oder Bundesländern, durchgepeitscht.“
Während bestimmte Verbände der Anbieter- und Vermittlerseite als auch Pressevertreter die Entwurfsfassungen vorab einsehen konnten, sei dies dem Verbraucherschutzverein verwehrt geblieben. Daher hatte der BdV für seine Stellungnahme zu dem „komplexen und aktuariell anspruchsvollen Sachverhalt nur eine unangemessen kurze Zeit von wenigen Tagen.“