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Geist trifft Geld Die wichtigsten Versicherungen für Studenten und Hochschulabsolventen

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PHV und BU-Schutz absolut notwendig

Doch welche Versicherungen brauchen Studenten und Absolventen unbedingt, und worauf können sie gut verzichten? Zu den absolut notwendigen Policen zählt nach einstimmiger Meinung aller von DAS INVESTMENT befragten Experten die private Haftpflichtversicherung (PHV).

„Sach- und vor allem Personenschäden können schnell in die Hunderttausende gehen“, heißt es von der Ergo. Und wer jemandem einen Schaden zufügt, haftet dafür in unbegrenzter Höhe. Allerdings seien viele Studierende über ihre Eltern haftpflichtversichert, erklärt Zurich-Bereichsvorstand Roß. Sie sollten prüfen, ob der Vertrag Altersgrenzen vorsieht. Wird ein Studium abgebrochen und ein neues angefangen, kann es laut Roß bei der einen oder anderen Elternpolice ebenfalls zu Einschränkungen kommen.

Gespalten zeigen sich die Experten hingegen in Sachen Altersvorsorge. Für Studierende sei diese – auch aufgrund der meist übersichtlichen Einkommenssituation im Studium – eher optional, meint Roß. Ergo hingegen rät Studenten mit eigenem Einkommen dazu. Denn je später man mit einem Rentenaufbau beginne, desto mehr Geld müsse man später monatlich aufwenden, um die gewünschte Rentenleistung zu erzielen. „Steigen Sie mit kleinen monatlichen Beiträgen ein und bauen Sie diese im Laufe der Vertragslaufzeit im Rahmen der verschiedenen Erhöhungsmöglichkeiten zu den ursprünglichen Rechnungsgrundlagen aus“, empfiehlt der Versicherer.

Einigkeit herrsch hingegen bei der Absicherung der Arbeitskraft – und zwar sowohl für Studenten als auch für Jungakademiker. „Wenn Studenten aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr studieren können, gibt es oft keine Leistungen vom Staat“, warnt die Ergo. Denn Anspruch auf eine gesetzliche Erwerbsminderungsrente entstehe in der Regel erst nach fünf Versichertenjahren Wartezeit.

„Durch einen Vertrag in jungen Jahren können das junge Eintrittsalter und ein guter Gesundheitszustand ‚gesichert‘ werden, sodass Studierende bei Eintritt ins Berufsleben bereits finanziell gegen den Verlust ihrer Arbeitskraft abgesichert sind“, argumentiert die Gothaer. Sollte der Kunde nach abgeschlossenem Studium ins Berufsleben einsteigen und einen Beruf ausüben, der eine höhere Prämie erfordert, erfolge keine Schlechterstellung: Der Kunde behalte seine zu Vertragsbeginn zugesicherte Prämie. Andersherum habe der Kunde dank der Besserstellungsklausel die Möglichkeit, den Beitrag seines Vertrags zu senken, sollte er nach dem Studium einen günstiger eingestuften Beruf ausüben. Außerdem hätten Studierende nach Eintritt in ihr Berufsleben zahlreiche Nachversicherungsoptionen, um den Betrag jederzeit flexibel auf ihre Lebenssituation anzupassen.