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Bußgeld von bis zu 5 Millionen Euro Geldwäschegesetz bringt neue Pflichten für Vermittler

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3 Risiko-Kategorien

Die Risikomerkmalsfaktoren sind untergliedert in drei Kategorien: Kundenrisiko, Produkt-, Transaktions- sowie Vertriebskanalrisiko und geografisches Risiko.

Erfolgt die Vermittlung etwa regelmäßig nur an Kunden mit Wohnsitz in EU-Mitgliedstaaten, dürfen Vermittler für die Kategorie geographisches Risiko von einem tendenziell geringen Geldwäscherisiko ausgehen. Dagegen wird bei Kunden, die bargeldintensive Unternehmen betreiben, in der Kategorie Kundenrisiko ein potentiell höheres Risiko zu unterstellen sein.

Hieraus folgt, dass Vermittler und Vertriebe gleichermaßen standardisierte Prozesse einführen müssen, damit der Aufwand überschaubar bleibt. Dies ist z.B. möglich, indem Kunden-, Geschäftsart- und Herkunftsrisiken typisiert identifiziert und gemäß den Merkmalsfaktoren der Anhänge eingeordnet werden.

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