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Geldwäsche und Terrorismus Asset Manager müssen ihre Kunden stärker kontrollieren

Seyfi Günay: Der Seniordirektor für Finanzkriminalität und Terrorismus bei LexisNexis Risk Solutions ist Experte für Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und berät Finanzinstitute in Europa dabei, Risk-Management-Systeme aufzubauen.
Seyfi Günay: Der Seniordirektor für Finanzkriminalität und Terrorismus bei LexisNexis Risk Solutions ist Experte für Anti-Geldwäsche-Maßnahmen und berät Finanzinstitute in Europa dabei, Risk-Management-Systeme aufzubauen. | Foto: LexisNexis Risk Solutions

Während sich die globalen Märkte noch von der Finanzkrise von 2008 erholen, steht der Vermögens- und Vermögensverwaltungssektor weiterhin im Mittelpunkt der Aufmerksamkeit von Aufsichtsbehörden. Die Einführung und Umsetzung effektiver Anti-Geldwäsche-Maßnahmen ist für die Branche in den vergangenen Jahren zunehmend zu einer ihrer Top-Prioritäten geworden.

Doch nicht nur von Asset Managern, sondern vom Finanzsektor insgesamt wird erwartet, dass entsprechende Maßnahmen vorliegen, um Transaktionen mit kriminellem Hintergrund zu verhindern. Solche kriminellen Aktivitäten können sich nicht nur nachteilig auf den Ruf und die Finanzkraft des jeweiligen Instituts auswirken, das für diese Zwecke missbraucht wird, sondern auch die Integrität und Stabilität des Finanzmarktes gefährden.

Um den steigenden Geldwäscheanforderungen gerecht zu werden, sind Finanzanlagenvermittler verpflichtet, Know-Your-Customer (KYC)- und Sanktionsanforderungen einzuhalten. Die Erfüllung von Compliance-Standards gilt als Voraussetzung, um gesetzliche Regelungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene erfüllen zu können.

Druck auf Asset Manager

Angaben der Unternehmensberatung PwC zufolge wird das gesamte weltweit verwaltete Vermögen bis 2025 von derzeit 84,9 Billionen Dollar auf mehr als 145 Billionen Dollar ansteigen. Dies erhöht den Druck auf Asset Manager zusätzlich, frühzeitig geeignete Schutzmaßnahmen gegen Geldwäsche zu ergreifen. Generell gilt: Asset Manager unterliegen – ebenso wie der Finanzdienstleistungssektor insgesamt – strengen Regeln, wenn es um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung geht.

Die geltenden Vorschriften sind zwar von Land zu Land unterschiedlich, doch die EU bemüht sich, einheitliche Regelungen für den gesamten europäischen Raum durchzusetzen. So wurde beispielsweise am 14. Mai dieses Jahres die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie verabschiedet, die darauf abzielt, die Transparenz und Kontrolle im Finanzsektor nach einer Reihe von Terroranschlägen in Europa im Jahr 2016 weiter zu verbessern.

5 wichtige Änderungen

Die fünfte Richtlinie zur Bekämpfung der Geldwäsche ist am 9. Juli in Kraft getreten. Die Mitgliedstaaten haben nun bis zum 10. Januar 2020 Zeit, die neuen Vorschriften in nationales Recht umzusetzen. Für Finanzinstitute sind dabei insbesondere die folgenden Änderungen von Bedeutung:

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  • Digitale Währungen: Als Reaktion auf die zunehmenden Geldwäscherisiken im Zusammenhang mit digitalen Währungen sind alle virtuellen Währungsumtauschplattformen und Inhaber digitaler Geldbörsen dazu verpflichtet, eine gründliche Due-Diligence-Prüfung durchzuführen.
  • Prepaid-Karten: Um die Finanzkriminalität im Zusammenhang mit anonymen Prepaid-Instrumenten zu verringern, müssen Händler eine strengere Kundenüberprüfung durchführen. Der dafür festgelegte Schwellenwert wird von 250 auf 150 Euro gesenkt.
  • Länder mit hohem Risiko: Banken müssen ihre Due Diligence überarbeiten, wenn es um Finanztransaktionen aus Ländern mit hohem Risiko geht. Dies schließt auch Länder mit ein, die nicht Teil der EU sind und unzureichende Geldwäschekontrollen aufweisen.
  • Vermehrte Befugnisse für Financial Intelligence Units (FIUs): FIUs erhalten Zugang zu Informationen, die in Zentralbanken und Kontenregistern hinterlegt sind, um die Identifizierung der Kontoinhaber zu erleichtern.
  • Zugang zu den Registern der wirtschaftlichen Eigentümer: Die Einrichtung nationaler Register und der Informationsaustausch zwischen den EU-Mitgliedstaaten ermöglicht ein höheres Maß an Transparenz, wenn es um Informationen zu den tatsächlichen Eigentümern von Unternehmen geht.

Was bedeutet das für Asset Manager?

Durch die jüngste Anpassung der EU-Geldwäscherichtlinie werden die Verwalter von Finanzanlagen insbesondere im Bereich der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen in die Pflicht genommen. Beispielsweise müssen Informationen nun auch Drittparteien wie anderen EU-Mitgliedsstaaten zur Verfügung gestellt werden. Dementsprechend müssen sich Asset Manager darauf einstellen, vermehrt Anfragen von nationalen Regulierungsbehörden und Finanzinstituten zu erhalten, um Auskunft über ihre KYC- und Due-Diligence-Maßnahmen zu geben.

Die KYC-Anforderungen waren dabei noch nie so hoch wie heute – sowohl in Deutschland als auch weltweit. Regulierungsbehörden sind nicht mehr damit zufrieden, nur Identitätsdaten zu sammeln. Finanzinstitute und Vermögensverwalter müssen beispielsweise auch die jeweilige Produkteignung gegen den Risikoappetit und die Sparneigung ihrer Kunden abwägen und sind somit verpflichtet, detaillierte Kundenprofile anzulegen. Diese sollen nicht nur Aufschluss über deren finanziellen Lage, sondern auch über den Beziehungs- und Steuerstatus geben.

Verdächtige Transaktionen aufdecken

Darüber hinaus sind Asset Manager dazu angehalten, Sorgfaltspflichten im Namen ihrer Kunden zu erfüllen. Dazu gehört die Identifizierung des Kunden, einer in seinem Namen handelnden Person und – im Falle von Versicherungen – eines anderen wirtschaftlich Begünstigten. Dabei muss auch überprüft werden, ob es sich bei diesen Personen um politisch exponierte Personen (PEPs), oder Angehörige beziehungsweise nahestehende Personen von PEPs handelt.

Finanzanlagenverwalter müssen zudem darauf achten, alle relevanten Dokumente, Daten und Informationen ihrer Geschäftsbeziehungen auf dem aktuellsten Stand zu halten. Dies erleichtert die Nachverfolgung von Cashflows und bietet die Möglichkeit, ungewöhnliche oder gar verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen aufzudecken.

All dies dient dazu, Asset Managern geeignete Werkzeuge an die Hand zu geben, um sie vor einer unfreiwilligen Verwicklung in Geldwäschepraktiken zu schützen. Die EU hat mit der Schaffung gesetzlicher Rahmenbedingungen den Anfang gemacht. Jetzt liegt es an den Beteiligten selbst, sich um die Durchsetzung der Anforderungen zu kümmern.

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