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in Courtagen im VersicherungsvertriebLesedauer: 3 Minuten

Geldwäsche-Vorwürfe Russland-Geschäft der Deutschen Bank im Visier der US-Justiz

Die Strafverfolger interessieren sich demnach für sogenannte Spiegel-Geschäfte, die es russischen Kunden ermöglicht haben könnten, Gelder ohne ordnungsgemäße Meldungen gegenüber den Behörden außer Landes zu schaffen.

Dabei handelt es sich um Aktien, die von russischen Kunden in Rubel über die Deutsche Bank erworben wurden und um zeitgleiche Geschäfte über London, in denen die Bank die Aktien für den gleichen Betrag in US-Dollar kaufte. Die russische Zentralbank wandte sich nach Angaben einer informierten Person im Oktober an die Deutsche Bank mit der Bitte, die Aktienhandelsgeschäfte einiger Kunden in Russland zu prüfen.

Die neue Untersuchung ist die jüngste in einer ganzen Reihe von Rechtsangelegenheiten, mit denen sich die Bank auseinandersetzten muss. Unlängst waren vertrauliche Unterlagen an die Öffentlichkeit gelangt, denen zufolge die deutsche Bankenaufsicht Bafin leitende Bankmanager beschuldigte, von den Marktmanipulationen der Händler gewusst zu haben.

Allein in den USA gibt es nun drei laufende strafrechtliche Untersuchungen gegen die Bank. Dabei geht es unter anderem darum, ob Benchmark-Devisenkurse manipuliert wurden und gegen US-Sanktionen verstoßen wurde. Zudem befasst sich das Justizministerium mit dem Umgang der Bank mit Hypotheken-und forderungsunterlegten Anleihen. Im April zahlte die Bank 2,5 Milliarden Dollar, um Vorwürfe von britischen und US-amerikanischen Behörden beizulegen, sie sei an der Manipulation der London Interbank Offered Rate (Libor) beteiligt gewesen.

Bloomberg berichtete bereits am 5. Juni über eine interne Untersuchung der Bank zu möglicher Geldwäsche für russische Kunden. Das Volumen der fraglichen Transaktionen, die sich von 2011 bis Anfang 2015 erstreckten, betrage rund 6 Milliarden Dollar, sagten mit den Vorgängen vertraute Personen seinerzeit.

„Die Summen über die wir sprechen, sind keine Peanuts“, sagte Andreas Pläsier, Analyst bei M.M. Warburg in Hamburg. Wenn es eine Reihe von Regelverstößen innerhalb der Bank gebe, werde es viel schwieriger zu argumentieren, dies seien isolierte Vorfälle, und das könne eine Bußzahlung in die Höhe treiben.

Die Deutsche Bank hatte erstmals am 30. Juli eingestanden, dass sie ein „bedeutendes“ Volumen an russischen und britischen Aktientransaktionen untersucht. In diesem Zusammenhang seien auch bereits disziplinarische Maßnahmen gegen eine Reihe von Mitarbeitern ergriffen worden.

Die Offenlegung erfolgte bei der Veröffentlichung der Ergebnisse für das zweite Quartal. Die Bank wies darin Kosten für Rechtstreitigkeiten in Höhe von 1,2 Milliarden Euro aus - gut das Doppelte der von Analysten erwarteten 550 Millionen Euro.

Amanda Williams, eine Sprecherin der Deutschen Bank, wollte sich dazu nicht weiter äußern und verwies auf die bisherigen Mitteilungen. Mark Raimondi, Sprecher des US-Justizministeriums lehnte eine Stellungnahme ab.
Die Spiegel-Geschäfte sind dem Vernehmen nach auch ins Visier der New Yorker Bankenaufseher geraten. Das Department of Financial Services des Bundesstaates hat demnach von der Deutschen Bank E-Mail-Dokumentationen, Memos, Kundenlisten und andere Unterlagen angefordert. Dabei gehe darum, zu prüfen, ob die Bank mit diesen Handelsgeschäften russischen Kunden geholfen habe, Sanktionen der USA zu umgehen.

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