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Wachtendorf-Kolumne Geldwäsche: Wir kriegen Euch alle

Kritisiert die mitunter allzu rigide Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinien
Kritisiert die mitunter allzu rigide Umsetzung der Geldwäsche-Richtlinien: Kolumnist Egon Wachtendorf. | | Foto: Johannes Arlt

„Schöne neue Investment-Welt“ lautete ein Zwischen-Fazit meiner vorangegangenen Kolumne, bezogen auf die heutigen Möglichkeiten des Fondskaufs über Plattformen und Direktbanken. Aktuelle Informationen im Sekundentakt, Zugriff rund um die Uhr, maximale Flexibilität – verglichen mit der Situation zu Beginn der 90er Jahre ein fast schon paradiesisches Umfeld, das auch eine überbordende Bürokratie oder technische Unzulänglichkeiten kaum trüben können. Wer damals wie ich ohne zwischengeschalteten Vermittler einen größeren Geldbetrag auf die abenteuerliche Reise ins Investment-Dorado Luxemburg geschickt hat und tagelang auf eine simple Eingangsbestätigung warten musste, weiß die Fortschritte der vergangenen 30 Jahre zu schätzen.

Nehmen wir einmal an, ich hätte 1993 die in einem geldmarktnahen Fonds geparkte Summe nicht zurückgeholt und für eine Immobilienfinanzierung genutzt. Sondern sie von dort aus in einen Aktienfonds umgeleitet und bis heute in aller Ruhe für mich arbeiten lassen. Beim Blick auf die Rendite potenzieller Kaufkandidaten eine schöne Vorstellung. Dann allerdings stünde mir der zweite Teil des Abenteuers noch bevor: Wie bekomme ich mein Eigentum wieder aus Luxemburg heraus?

Dass dies womöglich ein langer Ritt werden würde, liegt am Luxemburger Geldwäsche-Gesetz. Um zwielichtigen Geschäftemachern ihre Aktivitäten zu erschweren, hat das Großherzogtum seine Bestimmungen in den vergangenen Jahren stetig verschärft. Das trifft zunehmend auch ganz normale Fondsanleger – etwa, wenn sie ihr Investmentkonto nach wie vor direkt vor Ort führen und dort einen die gesetzliche Rente aufstockenden Auszahlplan eingerichtet haben. Einige Anbieter gehen nämlich dazu über, Überweisungen von solchen Konten so lange zurückzuhalten, bis sämtliche dafür gemäß Geldwäsche-Gesetz erforderlichen Dokumente vorliegen.

Das sind nicht wenige: Personalausweiskopie, Strom- oder Gasabrechnung, Steuererklärung, Nachweis der Vermögensquelle sowie einiges mehr – alles amtlich beglaubigt von einem Notar, Polizeibeamten oder Mitarbeiter eines regulierten Finanzinstituts. Unserer Redaktion liegt die entsprechende Aufforderung an eine derart ausgestoppte 87-jährige Rentnerin vor, deren Auszahlplan zuvor 19 Jahre lang über dasselbe Konto lief und die in dieser Zeit nicht ein einziges Mal ihren Wohnsitz gewechselt hat. Auch da scheint die Schlussfrage aus der vergangenen Kolumne berechtigt: Geht’s noch?

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Besonderes Pech hatte ein langjähriger Kunde der 2011 von Janus Henderson übernommenen Gesellschaft Gartmore. Auch er kam nach einem Verkauf zunächst nicht an sein Geld, klaubte aber alle erforderlichen Nachweise zusammen und reichte sie in Luxemburg ein. Dumm nur, dass in der Zwischenzeit die Zuständigkeiten gewechselt hatten und die Auszahlung nun von einem Transfer-Agenten in Dublin vorgenommen werden sollte. Damit begann das Spiel unter irischen Bedingungen wieder von vorn.

Ein Luxus-Problem, ähnlich wie das von der Technik verweigerte Reduzieren eines auf Dauer als zu hoch empfundenen Sparplans im Soft Close? Mag sein. Trotzdem erzeugen derartige Erfahrungen bei den Betroffenen einen bitteren Nachgeschmack. „Die gewünschten Original-Informationen in Bezug auf die Quelle des Reichtums hätten Sie vor 20 Jahren von mir einfordern können“, schrieb besagter Anleger an Janus Henderson zurück. Und weiter: „Sie hätten von mir keine bekommen und ich hätte niemals in Ihren Fonds investiert.“

Diese Antwort sollten die Entscheider allzu unsensibel regulatorische Vorgaben umsetzender Anbieter einmal sacken lassen. Politiker, die nach der Bundestagswahl die private Altersvorsorge in Fonds fördern wollen, selbstverständlich auch.

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