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Generali: Klassische Rente in drei Phasen

Foto: Fotolia
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Die klassische Deckungsstock-Versicherung Generali 3-Phasen-Rente umfasst drei Phasen. In der optionalen Startphase, die bis zu zwei Jahre dauern kann, haben Kunden Gelegenheit, sich darüber Gedanken zu machen, wie sie ihre Zeit als Rentner gestalten wollen. In dieser Phase können die Versicherten Beträge von mindestens 500 Euro aus ihrem Guthaben entnehmen, aber auch zuzahlen, wenn sie mögen.

In der anschließenden Flexibilitätsphase, die 5 bis 15 Jahre dauert, bleibt diese Flexibilität erhalten. Ab dem 5. Jahr der Flexibilitätsphase können Kunden ihren Rentenbeginn jederzeit vorverlegen. In der Startphase werden die erwirtschafteten Überschüsse monatlich gutgeschrieben, in der Flexibilitätsphase vierteljährlich und in der Rentenphase jährlich.

Im Pflegefall gibt’s eine höhere Altersrente

Mit Beginn der Rentenphase gibt es verschiedene Wahlmöglichkeiten: Die Auszahlungen sind sowohl als lebenslange Rente, aber auch als Kapitalabfindung möglich. Die Versicherten können die Todesfallabsicherung verändern oder alternativ eine Hinterbliebenenrente vereinbaren. Im Pflegefall können sie ab dem 5. Jahr der Flexibilitätsphase und bis zum 8. Jahr der Rentenphase eine höhere Altersrente beantragen. Ab Pflegestufe I erhalten Männer mindestens die doppelte Garantierente, Frauen mindestens die 1,75-Fache Garantierente.

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Ein Beispiel: Johanna Schmidt, 60 Jahre, Rentnerin, möchte einen Einmalbeitrag von 75.000 Euro anlegen. Sie investiert das Geld in die Generali 3-Phasen-Rente: Nach 2 Jahren entscheidet Schmidt sich spontan dazu, eine große Reise nach Afrika zu machen und entnimmt 5.000 Euro dafür. Nach 5 Jahren benötigt sie regelmäßige monatliche Auszahlungen von 250 Euro, um Ihren Enkel bei seinem Medizinstudium zu unterstützen.


Mit 72 Jahren entscheidet Schmidt sich für den Eintritt in die Rentenphase, sie erhält eine lebenslange Altersrente. Mit 75 Jahren braucht sie Unterstützung von einem Pflegedienst und wird in Pflegestufe I eingestuft. Sie beantragt eine erhöhte Altersrente bei Pflegebedürftigkeit und erhält dann mindestens das 1,75-Fache Ihrer bisherigen garantierten Altersrente.

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