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Riester-Rentenversicherung Generali muss Abschluss- und Vertriebskosten erstatten

Unternehmenssitz der Generali in München
Unternehmenssitz der Generali in München: Der Versicherer muss einem Riester-Kunden zu viel gezahlte Kosten erstatten. | Foto: Generali Deutschland AG

Die Stiftung Warentest richtet sich mit einem aktuellen Appell an Generali-Kunden der fondsgebundenen Riester-Rentenversicherung „Strategie No. 1“. Sie sollten demnach prüfen, ob die Abschluss- und Vertriebskosten in den Vertragsbedingungen transparent dargestellt sind. Falls diese Daten von den Angaben in den ersten Standmitteilungen nach Vertragsschluss abweichen, sollten die Verbraucher zu viel gezahlte Kosten zurückverlangen und notfalls klagen.

Anlass für den Aufruf ist die erfolgreiche Klage eines Riester-Sparers aus dem niedersächsischen Twistringen, der beim Amtsgericht Syke ein Anerkenntnisurteil (Aktenzeichen: 25 C 830/18) erreichte. Die Generali durfte demnach nur in den ersten fünf Jahren seit Vertragsbeginn 2010 Abschluss- und Vertriebskosten verlangen. Die in den folgenden Jahren noch angefallenen Kosten von insgesamt knapp 219 Euro plus Zinsen muss der Versicherer erstatten.

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Nach Angaben der Stiftung Warentest stuft die Rechtsnachfolgerin der Aachen Münchener das Urteil als „Einzelfallentscheidung“ ein. Es habe demnach keine Auswirkung auf andere Kunden. Vielmehr handle es sich „um eine spezielle, einzelvertraglich besondere Sachverhaltskonstellation“, zitieren die Verbraucherschützer einen Unternehmenssprecher. Dabei gehe es demnach um die „individuelle Beratung des Vermittlers bei Vertragsabschluss“.

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