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Geplantes Investmentsteuerreformgesetz Das kommt auf Anleger mit der 15-prozentigen Fondssteuer zu

Andreas Patzner, KPMG
Andreas Patzner, KPMG

Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 22.07.2015 einen Diskussionsentwurf des Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (Investmentsteuerreformgesetz, kurz InvStRefG) versendet.  Der Diskussionsentwurf enthält eine grundlegende Reform der Besteuerung deutscher Anleger in sogenannten Publikumsinvestmentfonds. Die neuen Regelungen sollen ab dem 01.01.2018 gelten. 

Gegenwärtige Besteuerung von Anlegern in Publikumsfonds

Dem gegenwärtigen Investmentsteuergesetz (InvStG) liegt das sogenannte Transparenzprinzip zugrunde, das heißt deutsche Investmentfonds sind selbst (wie in der Regel auch ausländische Investmentfonds) umfassend steuerbefreit. Die Besteuerung findet auf Anlegerebene statt, wobei Erträge aus der Kapitalanlage (zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Mieterträge) jährlich auch dann zu versteuern sind, wenn diese nicht ausgeschüttet werden (sogenannte ausschüttungsgleiche Erträge). 

Dagegen werden Gewinne mit Kapitalanlagen (zum Beispiel Rentenkursgewinne, Aktienkursgewinne, Termingeschäftsgewinne) auf Anlegerebene grundsätzlich erst dann versteuert, wenn diese tatsächlich ausgeschüttet oder über die Wertsteigerung bei Veräußerung der Fondsanteile realisiert werden. Gewinne aus der Veräußerung von vor dem 1.1.2009 erworbenen Fondsanteilen sind bei Privatanlegern steuerfrei.