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BdV warnt nach Semmelrogge-Wutausbruch Geräte-Policen bieten „keinen Versicherungsschutz“

Martin Semmelrogge als Schlucke in Bang Boom Bang
Martin Semmelrogge als Schlucke in Bang Boom Bang: Jetzt hat er Laptop-Ärger im wahren Leben. | Foto: Imago Images / United Archives

Beim Kauf im Elektromarkt schloss er eine Zusatz-Police namens Plusschutz zum Preis von 199,90 Euro ab. „Damit sollten jegliche Fehler und Beschädigungen abgedeckt sein“, sagt Semmelrogge. Doch da die Versicherung nun keinen Cent für das inzwischen beschädigte Gerät zahlt, macht der Schauspieler seinem Unmut auf der „Bild“-Website Luft.

Semmelrogges Ärger ist Wasser auf den Mühlen des Bunds der Versicherten (BdV): Dieser weist darauf hin, sich im Elektromarkt nicht leichtfertig auf den Abschluss einer Versicherung für Elektrogeräte einzulassen. Denn die seien oftmals nicht bedarfsgerecht, sondern wahre Kostenfresser.

Semmelrogges Wut ist nachvollziehbar, findet der BdV: „Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher wie Martin Semmelrogge erscheint es zunächst sinnvoll, ein neues Elektrogerät zu versichern. Allerdings bieten solche Versicherungen für Elektrogeräte aus Verbraucherschutzsicht keinen wirtschaftlich vorteilhaften Versicherungsschutz. Sie sind allenfalls findige Geschäftsideen, um den Versicherern und Elektrohändlern Zusatzeinnahmen zu bescheren.“

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Warum blieb Semmelrogge auf seinem Schaden sitzen? „Die Versicherungsverträge für Elektrogeräte sind oftmals so konzipiert, dass für Verbraucherinnen und Verbraucher nicht nachvollziehbar ist, wann sie unter welchen Voraussetzungen welche Leistung von der Versicherung bekommen“, warnt der BdV. „Die Gründe dafür liegen in den oftmals sehr eingeschränkten Versicherungsfalldefinitionen, hohen Selbstbeteiligungen oder der Tatsache, dass man nur ein gleichwertiges, also gebrauchtes Ersatzgerät erhält.“

Ebenfalls meist nicht versichert ist der häufig vorkommende einfache Diebstahl. So fehlt der Diebstahlschutz in den meisten Verträgen komplett. Wer ihn möchte, muss meist eine zusätzliche Prämie in Kauf nehmen. Manche Versicherer zahlen dann aber nur, wenn etwa das Smartphone ständig beaufsichtigt wird und die sogenannte Abwehrbereitschaft des Besitzers gegeben ist. Sprich: Wird das Smartphone während eines kurzen Sprungs ins Freibad-Becken gestohlen, bestünde kein Versicherungsschutz. Ebenfalls oft nicht in den Versicherungsverträgen für Elektrogeräte abgedeckt sind defekte Akkus oder Softwareschäden.

Möchte man dennoch unbedingt eine Versicherung für sein teures Smartphone oder seinen nigelnagelneuen Laptop abschließen, sollte man sich, nach Ansicht des BdV, die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) bis ins kleinste Detail ansehen.

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