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Gerd Kommer und Felix Großmann Corona-Crash – was sollten Anleger tun?

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Wen diese theoretischen und statistischen Argumente aus der Wissenschaft nicht überzeugen, der mag vielleicht die simple Betrachtung des Aktienkurses von Berkshire Hathaway, dem Unternehmen von Warren Buffett, instruktiv finden. Seit dem 20. Februar 2020 hat Berkshire einen nur moderat geringeren Kursrückgang erlitten als der US-Gesamtmarkt (29 Prozent versus 35 Prozent – in US-Dollar nominal). Auch in der großen Finanzkrise ab 2008 sackte Berkshire fast genauso tief ab wie der allgemeine US-Aktienmarkt (45 Prozent versus 50 Prozent). Berkshires Langfristrendite in den letzten rund 10 Jahren lag gleichfalls nahe an der des allgemeinen US-Marktes. Wenn selbst "der größte lebende Finanzinvestor" einen Crash offenbar nicht umschiffen kann, dann darf man wohl fragen, warum irgendjemand glauben sollte, dass das für andere Aktienanleger anders als aus Glück möglich sein soll.

3. Aus der Geschichte lernen

Um die Implikationen des Corona-Crashs angemessen zu verstehen, lohnt auch ein Blick in die Historie der Börsenkrisen. Tabelle 2 fasst daher einige Schlüsselzahlen zu den sechs größten Aktienmarkteinbrüchen in den letzten 120 Jahren zusammen.

Tabelle 2: Ausgewählte Kennzahlen zu den sechs Einbrüchen des globalen Aktienmarktes im Zeitraum 1900 bis 2019 mit einem maximalen kumulativen Verlust (maximaler Drawdown) von real 45 Prozent oder mehr 

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Quelle: Gerd Kommer Invest

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Tabelle 2 illustriert, dass schwere Aktienmarkteinbrüche in den vergangenen 100+ Jahren in den USA (bis 1970) und weltweit (ab 1970) letztlich gar nicht so selten waren – es gab sechs von ihnen, einschließlich einen während einer dramatischen Pandemie. Hätte man das Filterkriterium etwas "weicher" gewählt (z. B. minus 30 Prozent statt minus 45 Prozent Einbruch), dann wären es mehr als sechs Börsenkrisen gewesen.  Die Daten zeigen an, dass die Erholung nach dem Tiefpunkt auch bei diesen brutalen Bärenmärkten zwar nicht in kurzen, aber doch jedes Mal in überschaubaren Zeiträumen erfolgte.

Die bisher wohl umfassendste historisch-statistische Studie zu Aktien-Crashs wurde von den amerikanischen und chinesischen Ökonomen Goetzmann und Kim 2018 veröffentlicht (Goetzmann/Kim 2018). Die Studie umfasst empirische Daten zu Börsenabstürzen in nationalen Aktienmärkten aus vier Jahrhunderten. Die Ergebnisse der beiden Forscher bestätigen die Schlussfolgerungen aus den in Tabelle 2 analysierten sechs Fällen.

Generell existiert aus heutiger Sicht kein überzeugender Grund für die Annahme, dass die Erholung im Corona-Crash ab dem Tiefpunkt grundlegend von dem allgemeinen Muster in Tabelle 2 abweichen wird, also wesentlich länger dauern wird als im Schnitt dieser sechs Crashs – auch wenn das in diesem Moment unserer Intuition widerspricht. Von dem berühmten Fondsmanager John Templeton ist das Statement überliefert: "The four most dangerous words in investing are, 'this time it's different'". Für uns ist das eines der weisesten Börsen-Bonmots überhaupt. Was die handlungsbezogenen Implikationen aus dem Corona-Crash anbelangt, sind diese eben gerade nicht fundamental anders als diejenigen aus früheren Crashes, die in Tabelle 2 zusammengefasst werden.

4. Auch andere Asset-Klassen sind nicht immun gegen Corona

Zu glauben, dass nur die Renditen von Aktien, aber nicht die anderer risikobehafteter Asset-Klassen mit grundsätzlich attraktivem Renditepotenzial (weil Rendite und Risiko einander notwendig bedingen) von der Corona-Krise beeinträchtigt werden, wäre oder ist ausgesprochen naiv. Mit "anderen Asset-Klassen" meinen wir in erster Linie Immobilien (Wohnen, Gewerbe), nicht börsennotierte Unternehmensbeteiligungen, Hochzinsanleihen, unbebaute Grundstücke, Sammlerobjekte und natürlich alle "verpackten" Finanzprodukte, die auf diesen Asset-Klassen aufsetzen – letztlich fast alles, ausgenommen kurzfristige Anleihen höchster Bonität. Bei den allermeisten nicht börsennotierten Asset-Klassen werden die Corona-bedingten negativen Renditen und Wertminderungen im Zeitablauf ebenfalls sichtbar werden, jedenfalls für jene Eigentümer/Investoren, die "nachsehen". Auf den Sonderfall Bankguthaben gehen wir nachfolgend in Argument 5 ein.