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Gerd Kommer und Jonas Schweizer „Kapitalbildende Lebensversicherung – ein deutscher Irrweg“

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Welche dieser Optionen im konkreten Fall die Beste ist, muss letztlich einzelfallbezogen geprüft werden, aber einige Faustregeln können allgemein formuliert werden. Das geschieht in der folgenden Tabelle.

Faustregeln zur handlungsorientierten Beurteilung bestehender kapitalbildender Lebensversicherungen

Grafik: Gerd Kommer Invest

Sofern Sie eine oder mehrere KLVs mit nicht vernachlässigbaren Rückkaufswerten haben und sich bezüglich der damit einhergehenden weiteren Vorgehensweise unsicher sind, sollten Sie sich dazu von einer Verbraucherzentrale, dem Bund der Versicherten  oder einem spezialisierten Versicherungs-Honorarberater (den Sie in Cash, nicht über eine versteckte oder indirekte Produktprovision bezahlen) beraten lassen.

Vom Abschluss einer neuen KLV ist eigentlich immer abzuraten. Die einzige Ausnahme, die wir uns vorstellen können, sind fondsgebundene KLVs auf "Nettotarifbasis" und auch nur dann, wenn das Fondsinvestment preisgünstige ETFs/Indexfonds sind. Bei einer Netto-Police fließen anfänglich und fortlaufend keine oder nur geringe Provisionen an den Vermittler der Police, wie das leider bei normalen Policen ("Brutto-Policen") der Fall ist. Bei einer Netto-Police wird der Vermittler direkt vom Versicherungsnehmer in Cash bezahlt – so wie es sein sollte, wenn man die Wahrscheinlichkeit von schlechter Beratung wegen Interessenkonflikten minimieren möchte.

Zum verwandten Thema private Rentenversicherungen  (Leibrenten) werden wir in den nächsten Monaten einen gesonderten Blog-Beitrag veröffentlichen. Das Thema Leibrenten hat Kommer im Mai 2019 bei einem hier verlinkten Vortrag bereits in Teilen behandelt.

Fazit

Kapitalbildende Lebensversicherungen sind ein strukturell mängelbehaftetes Kuppelprodukt aus einer Versicherungskomponente (einer Risikolebensversicherung) und einem langfristigen Sparvertrag auf Anleihen oder Aktien. Beide sollten getrennt eingekauft werden. Klassische KLV-Policen, die vor 2005 abgeschlossen wurden, besitzen noch nennenswerte Steuervorteile, die in Verbindung mit – historisch bedingt – hohen Garantieverzinsungen überwiegend eine Fortführung (weitere Besparung) solcher KLVs nahelegen – unter Inkaufnahme des damit einhergehenden Gegenparteirisikos. Bei allen anderen hier beschriebenen Konstellationen ist es gut möglich, dass eine Beitragsfreistellung, eine Kündigung oder ein Verkauf wirtschaftlich vorteilhafter sind. Im Einzelfall wird für die konkrete Entscheidung nur eine Verbraucherzentrale oder ein spezialisierter Honorarberater versiert und interessenkonfliktfrei helfen können. Neue KLVs sind, wenn überhaupt, lediglich als Netto-Police auf ETF-Basis sinnvoll.


Über die Autoren:
Gerd Kommer ist Chef der Honorar-Finanzanlagenberatung Gerd Kommer Invest. Vor Gründung der eigenen Firma war Kommer rund 24 Jahre im Firmenkunden-Kreditgeschäft und Asset Management verschiedener Banken tätig.
Jonas Schweizer ist Finanzberater bei Gerd Kommer Invest. Zuvor war er bei mehreren internationalen Großbanken und Finanzdienstleistern tätig.

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