Gerd Kommer und Jonas Schweizer Negative Zinsdifferenzgeschäfte sind schädlich und unnötig
In unserer Beratungspraxis begegnen wir bei Privathaushalten recht häufig einer finanziell fragwürdigen Konstellation: "Negative Zinsdifferenzgeschäfte". Hinter dieser nach dubioser Finanzkonstruktion klingenden Begrifflichkeit verbirgt sich etwas, das in der Theorie einfach ist, in der Praxis verzwickt sein kann und mit Gesetzeswidrigkeit zum Glück nichts zu tun hat.
Ein negatives Zinsdifferenzgeschäft (nachfolgend der Einfachheit halber "NZG" abgekürzt) liegt bei einem Haushalt dann vor, wenn er niedrig rentierendes "Cash-Vermögen" hält, während er zugleich Verbindlichkeiten, also Schulden hat. Die Cash-Anlage wird nicht nur kurzfristig, sondern mit hoher Wahrscheinlichkeit auch im langfristigen Durchschnitt nahezu ausnahmslos niedrigere Renditen nach Inflation, Steuern und Kosten produzieren als der Kreditzinssatz hoch sein wird.
Es liegt auf der Hand, dass es wirtschaftlich ein Drauflegegeschäft ist, wenn man einerseits eigenes Geld mit sehr geringer oder null Rendite anlegt und andererseits einen Kredit aufnimmt, der mehr kostet als die Cash-Anlage bringt. Diese Geld-Bluten-Konstellation – das NZG – sollte man in den meisten Fällen schnellstmöglich beenden. Ausgenommen von der NZG-Logik ist natürlich eine kleine persönliche Liquiditätsreserve für die Unwägbarkeiten des Lebens.
1.200% Rendite in 20 Jahren?
In aller Kürze formuliert, besteht die Beendigung eines typischerweise nachteiligen NZG darin, die freien Cash-Mittel soweit und sobald wie möglich zur Schuldentilgung einzusetzen. Die nachfolgende Tabelle illustriert den NZG-Sachverhalt zahlenmäßig am Beispiel der Haushaltsbilanz des Ehepaares Schneider.
Beispielhaushalt Ehepaar Schneider
Die Tabelle zeigt, dass die Schneiders in dieser Beispielrechnung ihre Kosten durch die Beendigung des NZG um jährlich 2.000 Euro senken bzw. ihren Gesamtertrag in Euro um 2.000 Euro steigern. Diese verbesserte Profitabilität spiegelt sich auch in der erhöhten Eigenkapitalrendite wider.