Berufsunfähigkeitsversicherung Gericht kassiert Klauseln für Gesundheits-Boni
Der Bund der Versicherten (BdV) hat sich vor dem Landgericht München I mit seiner Klage gegen vermeintlich undurchsichtige Bedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherung SBU-professional Vitality des Maklerversicherers Dialog durchgesetzt. Der Verbraucherschutzverein hatte gegen die Verwendung mehrerer Klauseln geklagt.
Die Münchener Richter schlossen sich in ihrem Urteil vom 28. Januar (Aktenzeichen: 12 O 8721/20) der Ansicht des BdV an und verboten dem Versicherer, diese Klauseln zu verwenden. „Das Urteil zeigt, dass Versicherer ihre Bedingungen verständlich formulieren müssen“, kommentiert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.
Der Dialog-Tarif SBU-professional Vitality muss in Kombination mit dem Gesundheitsprogramm Vitality des Versicherungskonzerns Generali abgeschlossen werden. Der Anbieter verspricht den Kunden als Belohnung für gesundheitsbewusstes Verhalten unter anderem Nachlässe bei der zu zahlenden Versicherungsprämie.
Zwei Klauseln beanstandet
Doch welches konkrete Verhalten zu welchen tatsächlichen Vergünstigungen führt, erfahren die Verbraucher laut BdV nicht eindeutig. Außerdem weise der Versicherer sie nicht darauf hin, dass die Rabatte bei fehlenden Überschüssen auch gänzlich ausbleiben können. Dagegen hatten die Verbraucherschützer im Juli 2020 Klage erhoben.
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Laut dem Richterspruch verstößt die beanstandete Klausel zu „sonstigen gesundheitsbewussten Verhaltens“ im Rahmen der Überschussbeteiligung tatsächlich gegen das Transparenzgebot. Denn durchschnittliche Kunden könnten kaum nachvollziehen, wie sich ihr Verhalten auswirkt und wie es die Überschussanteile beeinflusst.
Die zweite beanstandete Klausel betrifft das Übermittlungsrisiko, das die Dialog generell auf die Kunden überträgt. Der Verbraucher werde laut BdV dadurch jedoch unangemessen benachteiligt, falls der Versicherer „keine termingerechte Information über das sonstige gesundheitsbewusste Verhalten“ erhält.
Generali geht in Berufung
Das Gericht habe „lediglich zwei Teilklauseln innerhalb der Regelung zur Überschussbeteiligung für unwirksam erachtet“, zitiert Versicherungswirtschaft Heute einen Sprecher der Muttergesellschaft Generali. Doch: „Gegen das Versicherungsprodukt an sich hat das Gericht keine Bedenken formuliert.“
Das Vitality-Programm sei damit nicht lahmgelegt, doch man werde die Bedenken des Gerichts künftig in interne Überlegungen einbeziehen, so der Unternehmenssprecher weiter. Das nicht rechtskräftige Urteil habe die Generali nach eigenen Angaben „eingehend analysiert und Berufung beim Oberlandesgericht München eingereicht“.