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Gericht entscheidet: Tchibo darf keine Versicherungen online vermitteln

Screenshot der Tchibo-Seite
Screenshot der Tchibo-Seite
Gegen den Kaffeeröster geklagt hatte der Düsseldorfer Wettbewerbsverein Wirtschaft im Wettbewerb e.V. (WiW), der vom Brancheninformationsdienst „Versicherungstip“ des Markt-intern-Verlages und dem AfW Bundesverband Finanzdienstleistung eingeschaltet wurde.

Die Branchenvertreter störten sich an der Tchibo-Homepage, auf der neben klassischen Versicherungen auch Finanzprodukte per Mausklick offeriert werden. Streitentscheidend war die Frage, ob der Kaffeeröster nur als sogenannter Tippgeber zu betrachten und damit von einer Genehmigungspflicht befreit ist oder ob eine Versicherungsvermittlung stattfindet.

Für Versicherungsvermittler gelten seit Umsetzung der Vermittlerrichtlinie im Jahr 2007 Standards wie Informationspflichten, Mindestqualifikation, eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und eine Registrierung.

Längeres Verfahren

Die Klage wurde bereits im Juli 2009 eingereicht. Den Vertrieb von Investmentfonds hatte Tchibo nach ähnlicher Kritik aus der Branche bereits im August 2009 eingestellt.

Die Entscheidungsgründe für die aktuelle Entscheidung liegen noch nicht vor. Das Gericht machte jedoch laut Angaben des AfW in der mündlichen Verhandlung klar, dass der Endverbraucher aufgrund der Gestaltung der Internetseite davon ausgehe, seinen Vertrag über das Tchibo-Portal abzuschließen. Außerdem gäbe es spezielle Vergünstigungen, die nur Tchibo-Kunden beim Abschluss der beworbenen Versicherungen geboten werden.
„Die gesetzlichen Voraussetzungen erweisen sich als wirkungslos, wenn es einem Unternehmen, das im großen Stil im Internet Versicherungen bewirbt, unter dem Deckmantel der Tippgeber-Eigenschaft möglich ist, diese Vorgaben auszuhebeln,“ so WiW-Geschäftsführerin Viola Huber. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Grenzen des Tippgeberstatus

Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW zeigt sich zufrieden: „Wir haben erneut ein klares Urteil, welches konsequent die Grenzen der Tippgeber-Eigenschaft aufweist.“

Bereits im Jahr 2008 hatte der Verband ein Urteil gegen die Großhandelsgesellschaft Rewe erwirkt, das den Versicherungsverkauf im Supermarkt untersagt. Auch Rewe hatte sich auf die sogenannte Tippgebereigenschaft berufen und war damit vor Gericht gescheitert. Der Online-Shop der Tiernahrungskette Fressnapf hatte kürzlich ein ähnliches Urteil vor Gericht kassiert.

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