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Gericht stoppt Deutscher-Ring-Vorstand

Der schweizerische Versicherungskonzern Baloise ist mit dem Versuch gescheitert, sich einen direkten Zugriff auf die Vertriebsbeteiligungen der Deutschen-Ring-Gruppe zu sichern.

Laut einer Presseinformation der Deutschen Ring Krankenversicherung plante der neue, von der Baloise-Gruppe eingesetzte Vorstand der Deutschen Ring Lebens- und Sachversicherung unter der Leitung von Frank Grund, sich in die Geschäftsführung der Deutschen Ring Beteiligungsholding zu berufen.

Unter diesem Dach sind Vertriebsbeteiligungen der Gruppe an Vertriebsgesellschaften wie OVB, Maklermanagement AG und Zeus zusammengefasst. Die Holding ist eine gemeinsame Gesellschaft der Deutschen Ring Lebens-, Sach- und Krankenversicherung und soll im gegenseitigen Einvernehmen geführt werden. Die geplante Berufung sollte laut Presseinformation aber ohne die Zustimmung des Krankenversicherungsvorstands erfolgen.

Dieses Vorhaben stoppte das Landgericht Hamburg durch eine einstweilige Verfügung. Wird diese übergangen, wird ein Bußgeld in Höhe von 250.000 Euro oder eine Haftstrafe von bis zu sechs Monaten fällig.

Der neue Deutsche-Ring-Vorstand hat Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt und geht davon aus, dass die einstweilige Verfügung schnell aufgehoben wird. "Dabei handelt es sich um eine vorläufige Eilentscheidung, die das Gericht auf Basis einer einseitigen Anhörung der Rechtsansichten der Deutschen Ring Krankenversicherung erlassen hat", so ein Unternehmenssprecher. "Aus unserer Sicht sollten wir als Mehrheitseigentümer in der Geschäftsführung der Beteiligungsholding angemessen vertreten sein."

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