Gericht wertet Cum-Ex-Geschäfte als strafbar
Warburg muss 176 Millionen Euro zahlen und prüft Rechtsmittel
Cum-Ex-Geschäfte sind strafbar, so das am Mittwochabend gefällte Urteil des Landgerichts Bonn. Zudem ordnen die Richter die Einziehung eines dreistelligen Millionenbetrags von der M.M. Warburg & CO an. Die Hamburger Privatbank prüft Rechtsmittel gegen die Entscheidung.