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Gerichtsstreit BU-Versicherer wollte Feuerwehrmann ins Feuerwehrmuseum verbannen

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Das Urteil

Das Landgericht (LG) Berlin gab dem Kläger Recht (Aktenzeichen: 23 O 249/15). Es sei unstreitig, dass der Kläger seit seinem Unfall mehr als sechs Monate ununterbrochen vollständig außerstande war, seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit als Hauptbrandmeister und Staffelführervertreter auszuüben, argumentierten die Richter. Bei der Arbeit im Feuerwehrmuseum handelt es sich nach Auffassung der Berliner Richter um eine sogenannte Nischentätigkeit, die es nur in unbedeutendem Umfang gibt. Auf solche „Nischentätigkeiten” dürfe der Versicherer aber nicht verweisen.

„Darüber hinaus scheitert die Verweisung ohne weiteres an der fehlenden Vergleichbarkeit der Lebensstellung“, so das LG weiter. Denn der Kläger, der zuvor aktiv an Rettungs- und Noteinsätzen als Hauptbrandmeister und Staffelführervertreter teilnahm, sei nun im Feuerwehrmuseum im Wesentlichen mit der Betreuung der Exponate und der Besucher beschäftigt. „Damit ist schon ansatzweise keine vergleichbare Wertschätzung verbunden“.

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