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Geschlossene Fonds: Investitionsgrad als Ausschlusskriterium

Aktualisiert am in Alternative InvestmentsLesedauer: 5 Minuten
Quelle: Fotolia
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Am 1. Juli 2005 sollte eine neue Ära beginnen. Seither prüft die Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin), ob Prospekte geschlossener Fonds gesetzlich geforderte Mindestangaben enthalten und verständlich sind. „Um eine sachgerechte Anlageentscheidung treffen zu können, müssen Anleger umfangreich und verlässlich über den Emittenten und die betreffende Vermögensanlage informiert werden“, heißt es auf der Bafin-Website. Doch ist dieser Check kein Qualitätssiegel: Denn die Bafin prüft nicht die „inhaltliche Richtigkeit“. Nicht auf Ratings verlassen Wer sich deshalb bei der Fondsauswahl allein auf die Ratings von Analysten verlässt, ist schnell verlassen: Deren Beurteilungen sind teils geschönt, teils kann man ihre Kompetenz in Zweifel ziehen. Das Fondskonzept auf Seriosität zu untersuchen ist also die Pflicht des Finanzberaters: Gerichtsurteile belegen, dass die Prüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit und Plausibilität dem Vermittler obliegt. Nicht zuletzt aus Haftungsgründen. Wohl niemand aber kann und will alle am Markt befindlichen Prospekte komplett durchlesen. Das ist auch nicht nötig: Wer einige Punkte beachtet, erkennt nach kurzer Zeit konzeptionelle Risiken – ein Großteil der Angebote wandert dann gleich in die Ablage P. Als Erstes lohnt der Blick auf den Investitionsplan, der Auskunft über die Mittelherkunft und -verwendung gibt. Letztere gibt an, wie viel der Fondsgelder in Investitionsobjekte fließen soll, welche harten Kosten (etwa Grunderwerbsteuern bei einer Immobilie), welche Weichkosten (etwa Vertriebsprovisionen) eingeplant sind, und wie hoch die Liquiditätsreserve ist. Als wichtiges Kriterium ergibt sich daraus der Investitionsgrad: Mindestens 85 Prozent des Fondsvolumens sollten für das Fondsobjekt, zum Beispiel eine Immobilie, ein Schiff oder Flugzeug, verwendet werden. Bisweilen kann eine Marke von unter 85 Prozent noch annehmbar sein, etwa wenn es sich um einen reinen Eigenkapitalfonds handelt oder wenn Zinsvorauszahlungen zu berücksichtigen sind.
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