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Geschlossene Fonds: Wie DAS INVESTMENT.com-Leser regulieren würden

Quelle: Fotolia
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Lediglich 17,5 Prozent befürworten die in der Branche umstrittene Schäuble-Variante aus dem Finanzministerium, die vorsieht, dass geschlossene Fonds nur mehr über eine KWG-Lizenz oder über ein Haftungsdach vertrieben werden dürfen. Weitere 6,1 Prozent sprechen sich für eine schärfere Regulierung des Vertriebs aus, egal wie.

Mit 59,6 Prozent ist die klare Mehrheit der Leser dagegen der Ansicht, dass der Vertrieb von geschlossenen Fonds über die Gewerbeordnung reguliert werden sollte. Das würde unter anderem einen öffentlich-rechtlich geprüfter Sachkundenachweis, eine verpflichtende Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ein Register und eine Beratungsdokumentation bedeuten – Regularien, die sich an die bereits erfolgte und erprobte Lösung beim Vertrieb von Versicherungen anlehnen.

16,7 Prozent der Leser wollen den Status quo – also die derzeit schwache Regulierung über den Paragraf 34c der Gewerbeordnung – behalten. Die Online-Umfrage beantworteten rund 200 Leser.

Das Ergebnis deckt sich in der Tendenz mit einer Umfrage aus dem Vermittlerbarometer des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. Dort stimmten 86 Prozent für die Position des Verbandes, die Regulierung per Gewerbordnung vorzunehmen. Mehr dazu im Interview mit AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Der Finanzausschuss muss eingreifen“.

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