Verkaufsbarriere durch Mindesthaltedauer


Eine andere traditionelle Schwäche offener Immobilienfonds ist inzwischen zumindest im Grundsatz behoben: Ziehen Kunden schnell in großer Zahl Gelder ab, dann müssen die Fonds womöglich in kurzer Zeit Objekte verkaufen, um die abtrünnigen Investoren auszahlen zu können. Seit 2013 schreibt das Kapitalanlagegesetzbuch nun aber eine Mindesthaltedauer von zwei Jahren vor.

Zudem können Anleger nur mit einem Jahr Vorlauf kündigen. Beides nimmt Druck von den Fondsmanagern. „Dennoch ist die Gefahr eines Ausverkaufs nicht gebannt, wenn die Stimmung eines Tages kippt“, warnt Analystin Knorr. Denn im Durchschnitt stammt der größte Teil der Einlagen immer noch von Altanlegern – und die dürfen auch weiterhin Anteile im Wert von bis zu 30.000 Euro von heute auf morgen zurückgeben. Im Zuge der Finanzkrise waren deshalb mehrere Fonds in Schieflage geraten.

Damit sich das nicht wiederholt, müssen sich die Fonds soweit es geht krisenfest aufstellen. „Viele Fondsmanager investieren aktuell stark zyklisch und am liebsten in Großprojekte mit Volumina von mehreren hundert Millionen Euro“, beobachtet Knorr: „Da ist es umso wichtiger einen jederzeit liquidierbaren Portfolioanteil für den Ernstfall vorzuhalten.“