Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren

Gesetz: Krankenversicherung stärker von der Steuer absetzbar

Aktualisiert am in VersicherungenLesedauer: 1 Minute
Der Bundestag
Der Bundestag. Foto: Fotolia

Die Änderungen gelten sowohl für die gesetzliche als auch für die private Krankenversicherung (PKV). Ab dem nächsten Jahr können die Beiträge komplett abgesetzt werden – soweit der Schutz dem Leistungsniveau der gesetzlichen Kranken- oder sozialen Pflege-Pflichtversicherung entspricht. Für freiwillige private Zusatzversicherungen, wie stationäre Zusatzversicherungen oder Zahnersatzpolicen, gelten die Änderungen nicht. Die Bürger werden dadurch insgesamt um 9,5 Milliarden Euro entlastet, dazu kommen Entlastungen für Unternehmen von noch einmal mehr als 2,5 Milliarden Euro, meldet die Nachrichtenagentur AFP. Anders als ursprünglich geplant bleiben auch Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht- und Unfallversicherungen absetzbar – allerdings nur bis zu einer gewissen Grenze. Für Selbstständige liegt die Schwelle jetzt bei 2.800 Euro (bisher 2.400 Euro), für Angestellte bei 1900 Euro (bisher 1.500 Euro). In beiden Fällen gilt das aber inklusive der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Das Gesetz geht nun zur Abstimmung in den Bundesrat.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?
Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion