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Soziale Pflegeversicherung
Gesetzentwurf: Bundesregierung setzt auf Digitalisierung in der Langzeitpflege
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Soziale Pflegeversicherung Gesetzentwurf: Bundesregierung setzt auf Digitalisierung in der Langzeitpflege

Pflegeroboter in einem Seniorenheim
Pflegeroboter in einem Seniorenheim: Bis zum Jahr 2055 sind in Deutschland 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige zu erwarten, vor allem in Bayern und Baden-Württemberg und verstärkt im Alter ab 80 Jahren. | Foto: Imago Images / imagebroker

Die Bundesregierung will die Digitalisierung auch in der Langzeitpflege voranbringen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, mit dem die soziale Pflegeversicherung finanziell stabilisiert werden soll. Demnach wird ein neues Kompetenzzentrum Digitalisierung und Pflege eingerichtet. Und das Förderprogramm für digitale und technische Anschaffungen in Pflegeeinrichtungen mit einem Volumen von insgesamt etwa 300 Millionen Euro soll um weitere Fördertatbestände ausgeweitet und bis zum Ende des Jahrzehnts verlängert werden. 

Die Projekte rund um Pflegeroboter und Co sind Teil des Plans, den das SPD-geführte Bundesgesundheitsministerium ins Kabinett eingebracht hat. „Die Reform wird insgesamt pro Jahr ab dem Jahr 2025 – dann wirkt die Reform das erste Mal voll – 6,6 Milliarden zusätzlich in die Pflegeversicherung bringen“, sagt Bundesgesundheitsmister Karl Lauterbach. Das seien etwa 11 Prozent mehr als bisher. Im Gegenzug soll der Pflegebeitragssatz zur Jahresmitte um 0,35 Prozentpunkte angehoben werden. 

Beiträge berücksichtigen Kinderzahl  

Bei der Beitragshöhe muss zukünftig die Zahl der Kinder berücksichtigt werden. Das sieht ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vor. Demnach muss der Gesetzgeber den Erziehungsaufwand von Eltern stärker bei den Pflegebeiträgen belohnen. Konkret soll der Kinderlosenzuschlag auf 0,6 Beitragssatzpunkte angehoben werden. Zugleich sollen Beitragszahler ab dem zweiten bis zum fünften Kind entlastet werden – und zwar mit einem Abschlag in Höhe von 0,25 Beitragssatzpunkten für jedes Kind bis zum Alter von 25 Jahren. 

 

Um die häusliche Pflege zu stärken und die dort helfenden Angehörigen zu entlasten, sollen das Pflegegeld und die ambulanten Sachleistungsbeträge ab 2024 um jeweils 5 Prozent steigen. In den Jahren 2025 und 2028 sollen dann die Geld- und Sachleistungen mit der Preisentwicklung wachsen. Auch der Anspruch auf das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld soll ausgeweitet werden: Pro Kalenderjahr soll es diese Lohnersatzleistung für bis zu zehn Arbeitstage je pflegebedürftiger Person eines nahen Angehörigen geben. 

Infografik: Fast 5 Millionen Pflegebedürftige | Statista Mehr Infografiken finden Sie bei Statista

Lauterbach sieht beim Thema Pflege vier Kostenfaktoren, „die auf Dauer wirken werden.“ Das seien steigende Löhne für das Personal und die allgemeine Inflation. Weitere Kostenfaktoren: Es gibt immer mehr Menschen, die gepflegt werden müssten – und die Patienten würden immer länger gepflegt. Laut aktueller Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes sind bis zum Jahr 2055 etwa 1,8 Millionen mehr Pflegebedürftige zu erwarten. Dieser Anstieg gehe zum großen Teil auf Pflegebedürftige ab 80 Jahren zurück. 

Die vier Kostenfaktoren in der Pflege

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 Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland von 4,96 Millionen Ende 2021 wird demnach allein durch die zunehmende Alterung bis 2055 um 37 Prozent zunehmen. Danach seien aber keine starken Veränderungen mehr zu erwarten, da die geburtenstarken Jahrgänge aus den 1950er und 1960er Jahren, die sogenannten Babyboomer, dann durch geburtenschwächere Jahrgänge im höheren Alter abgelöst werden. 2070 dürfte die Zahl der Pflegebedürftigen bei etwa 6,9 Millionen liegen, was einem Plus um 38 Prozent enspricht. 

Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes
Quelle: Pflegevorausberechnung des Statistischen Bundesamtes © Statistisches Bundesamt (Destatis), 2023

Die sogenannte Pflegequote berechnet sich als Anteil der Pflegebedürftigen an der Bevölkerung nach Alter und Geschlecht. Sie zeigt das Risiko, in einem bestimmten Alter pflegebedürftig zu sein (siehe Grafik oben). Im Rahmen der Vorausberechnung wurde eine weitere Variante berechnet, die nicht nur den reinen Alterungseffekt bei konstanter Pflegequote betrachtet (blaue Linie). Stattdessen werden auch sich ändernde Pflegequoten in Erwägung berücksichtigt (rote Linie). Denn mit der 2017 geänderten Definition ist die Zahl der Pflegebedürftigen weiter gefasst.

Mehr Pflegebedürftige über 80 Jahre 

Die so vorausberechnete Zahl der Pflegebedürftigen liegt dann 2035 bereits bei 6,3 Millionen Pflegebedürftigen (27 Prozent mehr als 2021) und 2055 bei 7,6 Millionen (53 Prozent), 2070 schließlich bei 7,7 Millionen (55 Prozent). Die Alterung der Bevölkerung dürfte zukünftig auch zu einer deutlich höheren Zahl und einem deutlich höheren Anteil älterer Pflegebedürftiger führen: Während Ende 2021 etwa 2,7 Millionen oder 55 Prozent der gesamten Pflegebedürftigen 80 Jahre und älter waren, können es bei konstanten Pflegequoten im Jahr 2055 rund 4,4 Millionen oder 65 Prozent sein.

 

Mehr Pflegebedürftige in Süddeutschland 

Die Ergebnisse der wiesbadener Statistiker zeigen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bundesländern. Bei konstanten Pflegequoten ist bis Ende 2055 der geringste relative Anstieg der Pflegebedürftigen in Sachsen-Anhalt um 7 Prozent und in Thüringen um 9 Prozent zu erwarten. Demgegenüber stehen die stärksten relativen Anstiege durch die Alterung bis Ende 2055 um 56 Prozent in Bayern und 51 Prozent in Baden-Württemberg. Der Durchschnittswert für Deutschland beträgt demnach 37 Prozent. 

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