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Gesetzentwurf durchgewunken Bundeskabinett segnet Bafin-Aufsicht für 34f-Vermittler ab

Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Finanzminister Olaf Scholz und Außenminister Heiko Maas (v. re.): Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler beschlossen.
Bundeskanzlerin Angela Merkel mit Finanzminister Olaf Scholz und Außenminister Heiko Maas (v. re.): Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zur Bafin-Aufsicht über 34f-Vermittler beschlossen. | Foto: image images / Metodi Popow

Die Bundesregierung hat am Mittwoch den Gesetzentwurf zum neuen Aufsichtsregime für 34f- und 34h-Vermittler abgenickt. „Mit der Übertragung der Aufsicht über die Finanzanlagenvermittler auf die Bafin beseitigen wir die bisherige zersplitterte Aufsichtsstruktur“, zitiert eine Mitteilung aus dem Bundesfinanzministerium Staatsminister Jörg Kukies. Die Bündelung der Aufsicht über alle Finanzdienstleister bei der Bafin sorge für verbesserte Qualität und Effizienz. „Dabei wird dem Proportionalitätsgedanken Rechnung getragen und die Aufsicht risikoorientiert unter Nutzung digitaler Verfahren ausgestaltet.“ Im Ergebnis werde „ein kostenschonender Aufsichtsansatz verwirklicht“.

Bei den Vermittlerverbänden Votum und AfW sieht man das anders. „Die Verabschiedung dieses Gesetzes wirft tatsächlich ein bedenkliches Licht auf das aktuelle Regierungshandeln“, ärgert sich Votum-Vorstand Martin Klein. Das Vorhaben belastete die Wirtschaft mit unnötigen Bürokratiekosten. Gerade angesichts der Corona-Krise hätte die kostenintensive Maßnahme auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Angesichts der zu erwartenden hohen Kosten einer Bafin-Aufsicht, die die Vermittler selbst tragen sollen, würden viele zukünftig gezwungen sein, ihre selbstständige Tätigkeit aufzugeben.

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Der Gesetzentwurf sei „mittelstandsfeindlich“, kritisiert auch Rechtsanwalt Norman Wirth, Vorstand des Bundesverbands Finanzdienstleistung AfW. Hohen Kosten stehe kein erkennbarer Mehrwert gegenüber. Der AfW weist auf seinen bereits in der Vergangenheit vorgebrachten Gegenvorschlag hin: Die Aufsicht aller freien Gewerbeordnungsvermittler – aus dem Finanzanlagen, Versicherungs- und Immobilienbereich – solle den Industrie- und Handelskammern obliegen. Bislang sind entweder IHks oder – abhängig von der Region – auch örtliche Gewerbeämter für die Finanzanlagenvermittler zuständig.

Deutlich kritisch äußern sich auch die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann, zusammen mit CDU-Abgeordnetem Carsten Brodesser: Bei den bislang zuständigen IHKs und Gewerbeämtern  sei „erfahrenes Personal vorhanden, das durch die regionale Verortung viel näher am Kunden ist als es die Bafin sein könnte“, geben die CDU-Politiker die Einschätzung aus IHKs und Fachverbänden wieder. Zudem habe der Nationale Normenkontrollrat (NKR) das Vorhaben bemängelt. Der NKR habe die Notwendigkeit der Maßnahme in Frage gestellt und auch die bisherige Kostenschätzung angezweifelt: Die Kosten seien teilweise „nicht methodengerecht ermittelt und nachvollziehbar dargestellt“ worden. Für viele der Kleingewerbetreibende – man geht von 30.000 natürlichen Personen aus – werde das neue Aufsichtsregime deutlich teurer als bislang angenommen.