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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 4 Minuten

Gesetzentwurf zur Umsatzsteuerbefreiung Wann ist die Verwaltung von AIFs steuerfrei?

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Auswirkungen auf die Investment-KG

Insbesondere für die deutsche Investment-KG, das heißt geschlossene Publikums- und Spezial-AIF, stellt sich die Frage, ob diese zukünftig auch unter die Steuerbefreiung fallen.

Die 1-Anleger-Investment-KG dürfte nach der Sichtweise der Bundesregierung aus dem Anwendungsbereich herausfallen, ab zwei Anlegern wird das Kriterium wohl als erfüllt anzusehen sein. Außerdem gibt es im deutschen Markt 1-Asset-Investment-KG’s, aber auch risikogestreute Investment-KG’s. Bei letzteren wird die Anlage des gesammelten Vermögens nach dem Grundsatz der Risikostreuung erfolgen, bei 1-Asset-Investment-KG’s nicht.

Im Ergebnis werden nach dem Entwurf die Verwaltungsleistungen gegenüber Investment-KG’s unter die Steuerbefreiung fallen, es sei denn, die jeweilige Investment-KG hat nur einen Anleger oder legt das Vermögen nicht nach dem Grundsatz der Risikostreuung an.

Auswirkungen auf offene Immobilienfonds

Offene Spezialfonds mit nur einem Anleger könnten nach oben genannter Sichtweise möglicherweise aus der Steuerbefreiung herausfallen; alle anderen offenen Immobilienfonds dürften weiterhin von der Steuerbefreiung erfasst sein.

Ausblick

Es bleibt abzuwarten, ob der vorgenannte Kriterienkatalog im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens noch in das Gesetz selbst aufgenommen wird. Ansonsten müssen betroffene Fonds und deren Dienstleister, insbesondere die Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVG‘en) ab 1. Januar 2018 eine Einzelfallprüfung anhand der Gesetzesbegründung vornehmen.

Für Geschäftsführer von Kapitalverwaltungsgesellschaften und Immobilienfonds besteht dennoch weiterhin unmittelbarer Handlungsdruck. Sie müssen prüfen, ob die von ihnen verwalteten beziehungsweise gesetzlich vertretenen Immobilienfonds sich bereits durch das EuGH-Urteil „besser stellen“ können als bisher, um Schaden von den Anlegern abzuhalten. Andernfalls droht Ihnen eine Organhaftung als Geschäftsführer.

Über den Autor: Alexander Lehnen ist Geschäftsführer von Crowe Kleeberg Real Estate, einer Beratungsgesellschaft mit dem Fokus auf die mittelständische Immobilienwirtschaft in Deutschland. Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer ist auf die steuerliche Strukturierung von Immobilieninvestitionen sowie die steuerliche und aufsichtsrechtliche Fondsstrukturierung spezialisiert.

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