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Gesetzesinitiative im Bundesrat Pflegeversicherung wieder auf der politischen Tagesordnung

Bundesrat: Die Länderkammer beschäftigt sich aktuell mit Problemen der Pflegeversicherung in Deutschland. Ende März befassen sich die Fachausschüsse mit dem Thema. Danach entscheidet das Plenum über den vorgelegten Entschließungsantrag.
Bundesrat: Die Länderkammer beschäftigt sich aktuell mit Problemen der Pflegeversicherung in Deutschland. Ende März befassen sich die Fachausschüsse mit dem Thema. Danach entscheidet das Plenum über den vorgelegten Entschließungsantrag. | Foto: Bundesrat | Sascha Radke

Die Länderregierungen Schleswig-Holsteins, Berlins, Hamburgs und Bremens fordern, die Pflegeversicherung weiterzuentwickeln. Dazu haben sie am heutigen Freitag einen gemeinsamen Entschließungsantrag im Bundesrat vorgestellt. Kern der Initiative ist es, den Eigenanteil von Pflegebedürftigen zu deckeln. Das bedeutet eine Umkehr vom bisherigen Leistungsprinzip, wonach die Leistungen der Versicherungen begrenzt sind. Die Pflegeversicherung würde in der Folge zu einer echten Teilkaskoversicherung werden.

Diese Kurskorrektur soll verhindern, dass der Eigenanteil angesichts absehbarer und notwendiger Mehrkosten für Pflegepersonal und Ausbildung weiter steigt, begründen die Antragsteller. Die Obergrenze mache den Eigenanteil für die Versicherten stattdessen verlässlich und berechenbar, heißt es in dem Entschließungsantrag weiter. Als Höchstbetrag für den Eigenanteil schlagen die Initiatoren den bundesdurchschnittlichen Eigenanteil im Pflegeheim vor. Dieser Satz liege demnach aktuell bei 618 Euro.

Finanzierung in der Diskussion

Zur Finanzierung des Reformkonzeptes soll der Bund einen dynamisierten Zuschuss einrichten. Außerdem sieht die Initiative vor, die medizinische Behandlungspflege in Heimen von der Krankenversicherung finanzieren zu lassen. Damit wäre die medizinische Behandlung in der Pflege nicht mehr Teil der gesamten Pflegekosten und würde eine weitere finanzielle Entlastung für die Patienten bedeuten. Dafür soll die geriatrische Rehabilitation in der Pflegeversicherung angesiedelt werden, weil diese Pflegebedürftigkeit präventiv vorbeuge.

Im Sinne einer Gleichbehandlung soll die neu einzuführende Höchstgrenze für Eigenanteile nicht nur für die stationäre Pflege gelten. Wichtig sei sie den Antragstellern zufolge ebenso in der ambulanten Pflege. Denn andernfalls gäbe es einen finanziellen Anreiz für eine im Einzelfall nicht erforderliche Unterbringung im Pflegeheim. Eine Kostenbremse in der Pflege hatte in dieser Woche auch SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil gefordert. Dabei brachte er zudem einen Steuerzuschuss für die Pflegeversicherung in die politische Diskussion ein.

Steuerzuschuss als Option

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Vom Koalitionspartner reagierte Georg Nüßlein, stellvertretender Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, mit Offenheit: „Die Pflege wird kostenintensiv. Daher müssen wir uns mit der Frage einer nachhaltigen Finanzierung vertieft befassen.“ Optionen könnten dabei sowohl Steuerzuschüsse, höhere Beitragssätze oder Eigenanteile sein. „Alle Vorschläge werden genauestens zu prüfen sein. Hier werden Fragen der sozialen Gerechtigkeit, der Belastungsgrenzen für die Solidargemeinschaft und der Stabilität der Refinanzierung betrachtet werden müssen.“

„Die Bürgerversicherung löst das Problem nicht, da wir auf diese Weise nicht nur zusätzliche Beitragszahler organisieren, sondern insbesondere Versicherungsnehmer, die angesichts der Altersstruktur auf mittlere Sicht höhere Ausgaben verursachen“, gibt Nüßlein zu bedenken. Denn: „Angesichts der demografischen Entwicklung wird die Zahl der Pflegebedürftigen von derzeit 2,8 Millionen auf zirka 3,5 Millionen bis zum Jahr 2030 steigen.“ Daher würden „ambulant wie stationär mehr professionelle Pflegekräfte“ gebraucht.

PKV-Verband äußert Kritik

Eine Umkehr vom umlagefinanzierten Prinzip der Pflegeversicherung fordert aktuell dagegen der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV). Verbandsdirektor Florian Reuther verweist dazu auf eine aktuelle Studie im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung. Demnach dürften sich die Kosten für den Sozialstaat binnen 30 Jahren annähernd verdoppeln. „Selbst bei deutlich höheren Zuwanderungs- und Geburtenzahlen wird eine dauerhafte Begrenzung der Sozialabgabenquote auf 40 Prozent der Lohnsumme eine Illusion“, warnt Reuther.

„Statt die Leistungen der Pflegepflichtversicherung drastisch auszuweiten und damit die verdeckte Schuldenlast kommender Generationen noch zusätzlich zu erhöhen, sollte die Politik als erstes darüber nachdenken, wie man das aktuelle Leistungsniveau dauerhaft finanzieren kann“, fordert Reuther. „Diese generationengerechte Lösung gibt es bereits – in der Privaten Pflegeversicherung. Alle privat Pflegeversicherten bilden für ihre zukünftigen Pflegekosten eine nachhaltige Kapitalvorsorge, die sich in den vorigen zehn Jahren auf über 34 Milliarden Euro mehr als verdoppelt hat.“

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