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in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Gesetzliche Anforderungen nicht erfüllt? Verbraucherzentrale verklagt Alte Leipziger wegen Standmitteilung

Nach Auffassung der Verbraucherzentrale Hamburg erfüllen die Standmitteilungen der Alten Leipziger nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen. Konkret fehlen den Verbraucherschützern Informationen über den Stand der Überschussbeteiligung und inwieweit diese garantiert ist.

Der Versicherer weise „nur eine prognostizierte Ablaufleistung inklusive möglicher künftiger Überschüsse aus“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Höhe der bereits gutgeschriebenen Überschüsse nenne sie nicht. „Versicherungsnehmer können also nicht erkennen, wie sich die Überschüsse in der Vergangenheit entwickelt haben, ob sie hinter den Erwartungen zurückbleiben und wo ihr Vertrag aktuell steht“, so die Verbraucherschützer weiter.

Man habe die Alte Leipziger bereits zum Thema abgemahnt, heißt es weiter. Daraufhin habe das Unternehmen in Aussicht gestellt, die Ablaufleistung künftig als Gesamtsumme inklusive der garantierten Überschüsse auszuweisen. Das reicht den Hamburgern aber nicht aus, daher jetzt die Klage vor dem Landgericht in Frankfurt am Main.

Die Reaktion der Alten Leipziger auf die Klage

Und was sagt die Alte Leiziger zu dem Ganzen? Die Klageschrift liege noch nicht vor, daher könne man noch nicht detailliert Stellung nehmen, so ein Sprecher auf Nachfrage von Pfefferminzia. Und weiter: „Nach unserer Auffassung erfüllt die derzeit verwendete jährliche Standmitteilung die gesetzlichen Anforderungen. Es werden dort sowohl die garantierten als auch die prognostizierten Überschüsse ausgewiesen. Allerdings erfolgt dieser Ausweis nicht separat, sondern in der Summe mit den Versicherungsleistungen.“ Man werde aber die Anregungen des Marktwächter-Teams aufnehmen und die Standmitteilung im Laufe des nächsten Jahres neu gestalten, so der Sprecher weiter.

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