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in AltersvorsorgeLesedauer: 2 Minuten

Gesetzliche Krankenversicherung Doppelte Kassenbeiträge in der bAV abgemildert

Arbeitnehmer einer Brauerei: Der Bundesrat unterstützt den neuen Freibetrag bei Betriebsrenten. In der sozialen Pflegeversicherung gilt jedoch weiterhin die bisherige Freigrenze.
Arbeitnehmer einer Brauerei: Der Bundesrat unterstützt den neuen Freibetrag bei Betriebsrenten. In der sozialen Pflegeversicherung gilt jedoch weiterhin die bisherige Freigrenze. | Foto: ELEVATE

„Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht der Gekniffene sein“, begründete Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Mitte November seinen Vorstoß, gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentner bereits im nächsten Jahr finanziell zu entlasten. Dazu soll die bisherige Freigrenze von 155,75 Euro beim Berechnen ihrer Kassenbeiträge abgeschafft werden. Stattdessen gilt ab Januar ein sogenannter Freibetrag von 159 Euro.

Das heißt konkret: Erst bei einer Betriebsrente über diese Höhe hinaus werden Beiträge fällig. Wer 2020 zum Beispiel monatlich 169 Euro Betriebsrente bekommt, zahlt nur auf 10 Euro Kassenbeiträge. Das sind bei einem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent und einem Zusatzbeitrag von 1,1 Prozent 1,57 Euro. Zum Vergleich: Bisher fiel der Beitrag auf die gesamte Höhe an und betrüge in dem Beispiel 26,53 Euro.

Motivation für junge Beschäftigte

Empfänger sehr kleiner Betriebsrenten (unter 159 Euro) müssen ab dem kommenden Jahr also gar keine Beiträge mehr zu zahlen. Doch auch für alle anderen sinke der GKV-Beitrag: Rund 60 Prozent der Betroffenen zahlen künftig maximal die Hälfte des bisherigen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung. Wer eine hohe Betriebsrente erhält, wird nach Angaben der Bundesregierung um 300 Euro jährlich entlastet.

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Der neue Freibetrag gilt für monatliche Renten ebenso wie für einmalige Kapitalauszahlungen. Ziel der Bundesregierung ist es, das Vertrauen in die zweite Schicht der Altersvorsorge zu stärken. Insbesondere junge Beschäftigte sollen zum Aufbau einer Betriebsrente motiviert werden, um ihren Lebensstandard im Alter abzusichern. Der Bundestag soll das Gesetzgebungsverfahren noch vor Weihnachten abschließen.

Bundesrat unterstützt Freibetrag

Auch der Bundesrat unterstützt die Regierungspläne zur Entlastung der Empfänger einer betrieblichen Altersversorgung (bAV): Der Gesetzentwurf aus dem Bundeskabinett passierte die Länderkammer am Freitag ohne Änderungswünsche. Bereits im April dieses Jahres hatte der Bundesrat mit einer Entschließung die Bundesregierung aufgefordert, die sogenannte Doppelverbeitragung in der bAV abzuschaffen.

Die Doppelverbeitragung geht auf eine Entscheidung der Bundesregierung aus dem Jahr 2004 zurück: Um die gesetzlichen Krankenkassen zu stärken, wurden Betriebsrenten ab einer bestimmten Höhe belastet. Die bAV-Empfänger zahlen den vollen Beitragssatz zur Kranken- und Pflegeversicherung seitdem nicht nur in der Ansparphase während ihres Erwerbslebens, sondern auch in der Auszahlphase im Rentenalter.

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